Brief statt Mausklick: TK-Verwaltungsrat kritisiert Entscheidung gegen Online-Wahlen

Hamburg – Wählen per Mausklick – vorerst ist das vom Tisch. Anders als zuvor diskutiert und im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart, bringt die Bundesregierung nun doch keine gesetzliche Neuregelung auf den Weg, die Online-Wahlen für die Versichertenparlamente der Krankenkassen ermöglicht. Stattdessen dienen auch bei der nächsten Sozialwahl 2017 wieder ausschließlich die Briefkästen der Bundesrepublik als Wahlurne. Der Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK) kritisiert diese verpasste Chance.

 

„Wir verlangen schon seit Langem von der Politik ein modernes Wahlverfahren. Wir wollen die Sozialwahlen auch für jüngere Menschen attraktiver machen“, erklärt Dieter F. Märtens, alternierender Vorsitzender des TK-Verwaltungsrats und Versichertenvertreter aus Offenbach am Main. „Für die nächsten Sozialwahlen in gut zwei Jahren ist diese Möglichkeit nun verspielt. Das ist verlorene Zeit.“

Die Änderungen wollte die Koalition mit dem fünften Änderungsgesetz für das Sozialgesetzbuch IV beschließen. Auch die bei einigen Sozialversicherungsträgern übliche Einigung im Vorfeld ohne eigentliche Wahlhandlung, die sogenannte Friedenswahl, wollte sie durch konkrete Vorgaben künftig erschweren.

„Die Menschen wollen mitbestimmen, wenn es um ihre Gesundheit geht. Dafür muss die Politik die notwendigen Voraussetzungen schaffen“, so Märtens. „Über die Selbstverwaltung haben Versicherte und Arbeitgeber ein starkes Mitspracherecht. Es wäre ein bedeutendes Signal gewesen, wenn die Bundesregierung die Online-Stimmabgabe bei der Sozialwahl als erster Wahl in Deutschland eingeführt hätte.“

Krankenkassenmitglieder und Rentenversicherte wählen bei den Sozialwahlen alle sechs Jahre ihre Interessenvertreter in die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger, also in die Parlamente der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Rund 50 Millionen Menschen sind wahlberechtigt und können zwischen April und Mai 2017 wieder ihre Stimme abgeben.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag ein klares Bekenntnis zu Urwahlen und Online-Stimmabgabe formuliert: „Wir wollen die Selbstverwaltung stärken und die Sozialwahlen modernisieren. Dazuwollen wir künftig Online-Wahlen ermöglichen, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen, sollen die Auswahlmöglichkeiten durch mehr Direktwahlen verbessert werden.“

Über Aufgaben und Ziele der Selbstverwaltung informiert die Website www.selbstverwaltung.de. Im TK-Verwaltungsrat engagieren sich ehrenamtlich 30 Frauen und Männer, jeweils 15 Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber. Der Vorsitz wechselt jährlich zum 1. Januar.

Aussender: TK Techniker Krankenkasse
Kontakt: Teresa Urban
Redaktion: TG / Hallo-Holstein