Online-Betrüger zu hoher Haftstrafe verurteilt

Hamburg/ Rostock – Am 25.02.2015 verurteilte die Jugendkammer des Landgerichts Hamburg einen 26-jährigen Online-Betrüger zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Vier Mittäter erhielten Bewährungstrafen bzw. eine Geldstrafe.

 

Gegenstand des Ermittlungsverfahrens der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg waren fast 5000 Fälle des versuchten oder vollendeten Online-Betrugs zum Nachteil der Deutschen Bahn AG (DB AG). Hierbei erstanden die Täter im ermittelten Tatzeitraum von Ende August 2013 bis zur Festnahme am 01.07.2014 Fahrscheine im Wert von mehr als 750.000,-EUR.

Bei den Betrugstaten im Internet hatten die Verurteilten im Alter zwischen 18 und 26 Jahren Schwachstellen der bargeldlosen Zahlungssysteme ausgenutzt, um Fahrausweise der DB AG online zu kaufen. Hierfür missbrauchten sie ausgespähte Kreditkartendaten ahnungsloser Bürger. Die Fahrkarten wurden dann bundesweit zu erheblich reduzierten Preisen an Interessenten über das Internet weiter verkauft. Für ihre Taten nutzten sie ca. 1000 verschiedene Kreditkartendaten.

Im Verlauf der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 26-jährige Täter bereits auf ein Urteil wegen Online-Betrug wartete. Er war im November 2012 wegen dieser Taten festgenommen worden. Der Untersuchungshaftbefehl wurde jedoch später außer Vollzug gesetzt.

Bei seiner Festnahme am 01.07.2014 konnten Kopien der Ermittlungsakten aus dem Erstverfahren gefunden werden. Diese Akten erklärten auch das offenkundige Wissen, dass er über polizeiliche Ermittlungen hatte. Durch dieses Wissen konnte er die Arbeit der Ermittler erheblich erschweren. Dafür ergaben die Ermittlungen der Bundespolizei Rostock Hinweise zu Straftaten wegen derer beim Landeskriminalamt Hamburg und beim Landeskriminalamt Berlin bereits Verfahren geführt wurden. Diese Hinweise führten in den jeweiligen Verfahren zur Identifizierung des Mannes. Das Landgericht Hamburg hatte ihn für diese Taten bereits am 14.11.2014 zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.

Der Haupttäter wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten, ein jugendlicher Mittäter des Mannes wurde zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, bei zwei weiteren Tätern wurde die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Ein fünfter Angeklagter erhielt eine Geldstrafe.

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass bei dem Angebot von preiswerten Fahrausweisen der DB AG im Internet Vorsicht geboten ist. Kreditkartenbetrüger bieten in Internet-Portalen diese zum Kauf online an und der Käufer kann sich ebenfalls strafbar machen, wenn er den betrügerischen Hintergrund kannte oder kennen musste. Außerdem entwertet die Bahn die Fahrausweise und der Fahrgast muss im schlimmsten Fall den doppelten Fahrpreis zahlen.

Aussender: Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Kontakt: Matthias Menge
Redaktion: TG / Hallo-Holstein