Sind illegale Fütterungen der Grund für verhaltensauffälligen Wolf? NABU fordert schnelle Aufklärung und bittet Bevölkerung um Mithilfe

Berlin/Mölln – Ungewöhnlich wenig Scheu vor dem Menschen zeigte ein Wolf am vergangenen Samstag in der Nähe von Mölln in Schleswig-Holstein. Erst nach einiger Zeit ließ sich das Wildtier durch den ansässigen Wolfsberater und dem Landwirt von einer ungeschützten Schafherde vertreiben. Der NABU fordert, die Ursache dieses Verhaltens schnell aufzuklären. „Normalerweise haben wildlebende Wölfe eine natürliche und angeborene Scheu vor dem Menschen. Wenn ein offenbar kerngesunder Wolf diese Scheu verliert, müssen wir davon ausgehen, dass er von Menschen angefüttert wurde“, so NABU-Wolfsexperte Markus Bathen.

 

Die unzulässige Anfütterung von Wölfen in freier Wildbahn birgt Gefahren für das Tier und für den Menschen. „Wenn Futter ausgelegt wird und damit Menschengeruch annimmt, können Wölfe die Erfahrung machen, dass Menschennähe gleichzeitig Nahrung bedeutet. Dann verlieren die Wölfe ihre natürliche Scheu“, so der Wolfsexperte. Der NABU warnt daher ausdrücklich davor, wildlebende Wölfe zu füttern.

 

Im konkreten Fall in Schleswig-Holstein muss nach Ansicht der Naturschützer nun dringend geklärt werden, warum der Wolf die beobachteten Auffälligkeiten zeigte. Dabei müssen, aufgrund der weiten Wanderstrecken des Wolfes, auch die benachbarten Wolfsrudel mit in die Ursachenforschung einbezogen werden. Der NABU schließt dabei nicht aus, rechtliche Schritte wegen einer möglichen Fütterung von Wölfen einzuleiten und bittet die Bevölkerung um Mithilfe: Hinweise auf illegale Futterstellen können dem NABU per Mail an wolfsprojekt@NABU.de gemeldet werden. „Wir wollen verhindern, dass durch Fehler Einzelner eine gerade erst zurückgekehrte Tierart in Verruf gerät“, so Bathen.

Bei der Begegnung nahe Mölln zeigte sich der Wolf in keiner Situation aggressiv gegenüber den Menschen. Nach Einschätzung des NABU sollte das Tier daher zunächst intensiv beobachtet werden und gegebenenfalls mit Kunststoffgeschossen vergrämt werden, wie es das Umweltministerium Schleswig-Holstein als akute Vorgabe angeordnet hat. Die Gummigeschosse können dem Tier beibringen, dass die Nähe zum Menschen Gefahr bedeutet. „Ein gezieltes Töten dieses Wolfes ist nach derzeitigen Erkenntnissen nicht erforderlich. Ohnehin darf ein Abschuss nur in begründeten Einzelfällen und als allerletzte Maßnahme erfolgen“, so der NABU-Wolfsexperte. Weitere Schritte sollten nur nach Prüfung durch professionelle wildbiologische Experten vorgenommen werden. „Dem NABU ist es wichtig zu betonen, dass die menschliche Sicherheit immer an oberster Stelle steht“, so Bathen.

Grundlage für Maßnahmen gegen auffällige Wölfe bietet das Skript 201 „Leben mit Wölfen“ des Bundesamtes für Naturschutz. Schon seit 2007 liegen den Bundesländern damit brauchbare Handlungsempfehlungen vor.

Seit dem Jahr 2000 ist der Wolf in Deutschland wieder heimisch. Seither entwickelt sich eine konfliktarme Nachbarschaft zwischen Mensch und dem Wildtier. Vor allem Nutztierhalter sind von der Anwesenheit der Wölfe betroffen. Im Wolfsgebiet Lausitz, dem Verbreitungsschwerpunkt des Wildtieres, liegen die Verluste bei Nutztieren derzeit bei weit unter einem Prozent. Grund dafür sind geförderte Herdenschutzmaßnahmen, beispielsweise durch spezielle Zäune oder Herdenschutzhunde.

Meldeadresse für Hinweise bei Verdacht auf illegale Wolfsfütterungen: NABU-Projektbüro Wolf, Markus Bathen, Tel. 03563-6080927, E-Mail: wolfsprojekt@NABU.de

Die 50 wichtigsten Fragen zur Rückkehr der Wölfe nach Deutschland: www.NABU.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/wolf/wissen/15812.html

Aussender: NABU-Pressestelle
Kontakt: Kathrin Klinkusch, Iris Barthel, Nele Rissmann
Redaktion: Torben Gösch / Hallo-Holstein.de