Lebensmittelfälschungen auf der Spur: Moderne Analyseverfahren bestätigen Echtheit von Lebensmitteln

Melamin in Milchpulver oder Methanol in Spirituosen – Lebensmittelfälschungen können in bestimmten Fällen zu einem gesundheitlichen Risiko für Verbraucher werden. Insbesondere die zunehmende Globalisierung des Lebens- und Futtermittelmarkts erfordert verlässliche Strategien, um die Identität der Waren analytisch zu überprüfen.

Über neue Entwicklungen zu Analyseverfahren diskutieren am 18. und 19. Februar 2015 rund 50 Experten bei der Tagung der Food Law Practitioners (FLEP) in Berlin. Weitere Themen sind die Umsetzung der EU-Verordnung zur Information der Verbraucher über Lebensmittel, der Online-Lebensmitteleinkauf und neue Methoden der Warenkettenanalysen. Gastgeber dieser europäischen Fachkonferenz ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). „Die analytische Überprüfung der Produktidentität sowie die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit sind grundlegende Praxis der Lebensmittelsicherheit und müssen stetig weiter entwickelt werden“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung. „Das BfR entwickelt, validiert und bewertet neue moderne analytische Verfahren um Identität, Herkunft und Herstellung von Lebensmitteln zu bestätigen.“

 

Lebensmittelfälschungen können mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein. So wurde in China Melamin verwendet, um einen hohen Proteingehalt bei Milchprodukten vorzutäuschen. Durch diese Kontamination erkrankten viele Kleinkinder, die mit den belasteten Produkten gefüttert wurden. Als Konsequenz der Melamin-Problematik im Jahr 2008 bestehen Sondervorschriften für die Einfuhr von bestimmten eiweißhaltigen Erzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist. Im Jahr 2012 zeigten Meldungen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF), dass es in der Tschechischen Republik, Polen und der Slowakei zu schweren Vergiftungen, teilweise mit Todesfolge, nach dem Konsum von mit Methanol verunreinigten Spirituosen gekommen ist.

Die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln auf allen Vermarktungsstufen ist für den Gesetzgeber daher ein wichtiges Instrument zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Verfahren zur Rückverfolgbarkeit basieren in der Regel auf Dokumentationssystemen der Unternehmen, die die Identifizierung von Chargen erlauben. In der Lebensmittelkontrolle sind allerdings auch Verfahren erforderlich, die eine Verifizierung von Deklarationen und Angaben – eine Authentizitätsprüfung – anhand der chemischen Analyse des Lebensmittels ermöglichen. Zur Kontrolle der Einhaltung geltender gesetzlicher Regelungen werden im BfR Routineverfahren wie die Stabilisotopenanalyse eingesetzt aber auch innovative Analysestrategien entwickelt, zum Beispiel unter Verwendung der Fourier-Transformations-Infrarotspektroskopie. Die Rückverfolgung kontaminierter oder gefälschter Produkte wird durch innovative Softwarelösungen des BfR unterstützt.

„Lebensmittelfälschungen – und damit Betrug am Verbraucher – stellen an die Lebensmittelüberwachung neue Herausforderungen“, betont der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Dr. Helmut Tschiersky. „Das BVL arbeitet an Konzepten, Lebensmittelbetrug zu erkennen und zu verhindern.“ So soll ein Frühwarnsystem aufgebaut werden. Um die Sicherheit von Verbrauchern bei Einkäufen im Internet zu schützen, sucht beim BVL die gemeinsame Zentralstelle der Länder G@ZIELT nach gefährlichen Produkten und deren Anbieter. Webshops, die von der amtlichen Lebensmittelüberwachung kontrolliert werden, können sich mittels Qualitätssiegeln gegenüber den Verbrauchern kenntlich machen (www.bvl.bund.de/internethandel).

FLEP (Food Law Enforcement Practitioners) ist ein informeller Zusammenschluss von europäischen Experten der Lebensmittelsicherheit und des Lebensmittelrechts. Das BVL fungiert als nationale Kontaktstelle. Seit 2014 arbeitet FLEP mit den Leitern der europäischen Lebensmittelbehörden (Heads of European Food Safety Authorities, HEFSA) zusammen. Ziel ist der Austausch von Informationen und die Intensivierung der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, um das Vertrauen in die Umsetzung von Kontrollmaßnahmen in der Praxis zu erhöhen.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

In seiner Funktion als Kontaktstelle (EFSA Focal Point) zwischen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und nationalen Behörden für Lebens- und Futtermittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, Forschungsinstituten, Verbrauchern und anderen auf dem Arbeitsgebiet der EFSA tätigen Einrichtungen und Sachverständigenkommissionen hat das BfR den „EU-Almanach Lebensmittelsicherheit“ herausgegeben. Dieser gibt einen Überblick über die europäischen Einrichtungen und die jeweils zuständigen staatlichen Behörden für Lebens- und Futtermittelsicherheit in den 28 Mitgliedsstaaten der EU und den assoziierten Staaten Island, Norwegen und Schweiz sowie Kandidatenländern. In der Broschüre werden mit Länderprofilen kurz und übersichtlich die wesentlichen Behörden und Sachverständigenkommissionen mit ihren Funktionen im staatlichen Rechtssystem dargestellt. Der A lmanach ist in deutscher, englischer, chinesischer, spanischer und französischer Sprache erhältlich, und steht auf der Internetseite des BfR zum Download zur Verfügung bzw. kann kostenlos beim BfR bestellt werden.

Scharbeutz – 19.02.2015, 20:13 Uhr
Redaktion: Torben Gösch
Aussender: Bundesinstitut für Risikobewertung
Kontakt: Dr. Suzan Fiack