Kommentar: Justizministerium zur Berichterstattung der LÜBECKER NACHRICHTEN

KIEL. Zur heutigen (10. Januar) Berichterstattung der LÜBECKER NACHRICHTEN im Zusammenhang mit der vereitelten Geiselnahme an Heiligabend in der JVA Lübeck erklärt das Justizministerium: „Die Darstellung der LÜBECKER NACHRICHTEN zu diesem Komplex ist erneut tendenziös, unseriös und nicht durch Fakten gedeckt:

– Durch welche der Redaktion vorliegenden Informationen ist die Schlagzeile „JVA Lübeck: Häftlinge planten Groß-Ausbruch“ gedeckt?

 

– Durch welche der Redaktion vorliegenden Informationen steht fest, dass „weitere Häftlinge beteiligt“ waren?

– Durch welche der Redaktion vorliegenden Informationen ist belegt, dass die Tat „von langer Hand vorbereitet“ war?

Diese ohne Einschränkungen und als Fakten dargestellten Sachverhalte sind durch die derzeitigen Erkenntnisse der JVA oder Staatsanwaltschaft jedenfalls nicht gedeckt. Im Zusammenhang mit der vereitelten Geiselnahme in der JVA Lübeck gibt es noch offene Fragen, die derzeit geklärt werden. Dies geschieht mit Nachdruck, aber auch der notwendigen Sorgfalt. Aus laufenden Ermittlungen wird nicht berichtet. Erst abschließend geklärte Sachverhalte werden veröffentlicht, das mag den LÜBECKER NACHRICHTEN gefallen oder auch nicht. Von einem Skandal kann in diesem Zusammenhang jedenfalls keine Rede sein, ebenso wenig von „aussitzen“.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer – Ministerium für Justiz, Kultur und Europa