Die bisherige Pflicht der Händler, einen Regelsatz von 0,3 Prozent, mindestens aber 0,08 Euro des Kartenumsatzes bei einer Electronic-Cash-Transaktion an die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) abzuführen, ist ab dem 01. November 2014 hinfällig. Diese Gebühr wird vom Bundeskartellamt als wettbewerbswidrig angesehen, da bisher nur eine geringe Anzahl großer Handelsunternehmen das Privileg besaß, mit Banken Sonderkonditionen zu vereinbaren. Auch Kunden der ALEC Terminals GmbH (www.alec-terminals.de/) können von dieser Änderung profitieren, da das Unternehmen einem sogenannten Händlerkonzentrator angeschlossen ist und somit die Möglichkeit besteht, über diesen gute Konditionen zu erreichen.
Girocard-Gebühren ab 01. November 2014 für Händler verhandelbar weiterlesen