Hannover – Das DFB-Sportgericht hat Hannover 96 wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Rahmen des Bundesligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 8. November 2014 und eines weiteren Falles eines unsportlichen Verhaltens eines Anhängers mit einer Gesamtstrafe in Höhe von 100.000,- Euro belegt. Neben einer Geldstrafe in Höhe von 50.000,- Euro muss der Klub weitere 50.000,- Euro für Projekte und Maßnahmen zur Gewaltprävention aufwenden. Dazu gehören bereits Aufwendungen zur Sicherheit für das anstehende Niedersachsen-Derby am kommenden Sonntag, 6. April 2014, bei Eintracht Braunschweig.
„Hannover 96 hat zuvor in einer Anhörung beim DFB vollumfänglich seine Sicht der Dinge darlegen können. Auf Basis unserer Gespräche mit dem DFB haben wir dieses empfindliche Strafmaß akzeptiert“, erklärt 96-Präsident Martin Kind. „Wir prüfen juristisch, inwieweit wir die Strafe zu Teilen oder gesamt an die Verursacher weitergeben können.“
Hannover 96 GmbH & Co. KGaA