Vor entscheidender Abstimmung in Brüssel: foodwatch fordert klare Kennzeichnung von Gen-Honig – 40.000 Bürger schreiben an EU-Umweltausschuss

Berlin, 18. März 2014. Vor der entscheidenden Abstimmung im EU-Parlament hat die Verbraucherorganisation foodwatch eine klare Kennzeichnung von Gen-Honig gefordert. Morgen (19. März) stimmen die Abgeordneten des Umweltausschusses im Europäischen Parlament endgültig über einen Vorschlag der EU-Kommission ab, wonach Pollen im Honig als „natürlicher Bestandteil“ definiert werden sollen. Dies hätte zur Folge, dass Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, nicht mehr als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet werden müsste. foodwatch forderte die Parlamentarier auf, den Vorschlag abzulehnen und für eine klare Gentechnik-Kennzeichnung bei Honig zu sorgen. Über eine E-Mail-Protestaktion unter www.foodwatch.de/aktion-gen-honig unterstützen bereits mehr als 40.000 Bürger die Forderung.

„Verbraucher haben ein Recht, zu erfahren, ob Honig gentechnisch veränderte Pollen enthält oder nicht“, erklärte Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch. „Wir bitten die Abgeordneten, den dreisten Vorschlag der EU-Kommission abzulehnen – das ist die letzte Chance, um zu verhindern, dass in Zukunft Honig mit gentechnisch veränderten Pollen ohne jede Kennzeichnung in den Supermarktregalen landet.“

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte durch ein Urteil vom 6. September 2011 dafür gesorgt, dass Honig mit gentechnisch veränderten Pollen gekennzeichnet werden muss. Die EU-Kommission will nun allerdings erreichen, dass die vom EuGH geforderte Kennzeichnung wieder abgeschafft wird. Dazu sollen Pollen in Zukunft nicht mehr als „Zutat“, sondern als „natürlicher Bestandteil“ von Honig definiert werden – auch wenn sie gentechnisch verändert sind. Dieser kleine Unterschied in der Definition hätte weitreichende Folgen: Der Pollenanteil in Honig beträgt in der Regel etwa 0,5 Prozent. Selbst wenn die gesamten Pollen in einem Honig gentechnisch verändert sind, wird also die Schwelle von 0,9 Prozent im Endprodukt, ab der Lebensmittel in der EU als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet werden müssen, nicht überschritten. Auch Honig, der zu 100 Prozent gentechnisch veränderte Pollen enthält, müsste folglich nicht gekennzeichnet werden, erläuterte foodwatch.

Anders, wenn Pollen als „Zutat“ definiert sind: Sobald mehr als 0,9 Prozent der gesamten enthaltenen Pollen gentechnisch verändert sind, müsste Honig entsprechend gekennzeichnet werden („Enthält gentechnisch veränderte Organismen“).

Von einer solchen Kennzeichnungspflicht wären europäische Imker (mit Ausnahme Spaniens) kaum betroffen, weil die Äcker in der EU nach wie vor weitgehend gentechnikfrei sind. Betroffen sein könnte aber importierter Honig aus Staaten, in denen häufig gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, beispielsweise Kanada oder China. Zudem hätte eine Kennzeichnung im Sinne des EuGH Auswirkungen auf die umstrittene Frage der Koexistenz von herkömmlicher und Gentechnik-Landwirtschaft. Denn europäische Imker, die gentechnikfreien Honig ernten möchten, könnten ein Anrecht darauf geltend machen, dass in zehn Kilometern Umkreis um ihre Bienenstöcke keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden. Entsprechende Abstandsregelungen würden die Agro-Gentechnik in Europa vor erhebliche praktische Probleme stellen.

Der EU-Umweltausschuss hatte bereits im November 2013 den Vorschlag der EU-Kommission, Pollen entgegen des EuGH-Urteils als „natürlichen Bestandteil“ von Honig zu definieren, abgelehnt und eigene Änderungsvorschläge eingebracht. Doch die Mehrheit des EU-Parlaments schloss sich im Januar 2014 im Wesentlichen dem Vorschlag der Kommission an. Daraufhin verhandelten EU-Parlamentsvertreter und Kommission über einen – gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsentwurf kaum veränderten – Kompromiss-Vorschlag. Über diese neue Vorlage wird nun im Umweltausschuss des EU-Parlaments am 19. März endgültig abgestimmt.

„Die EU-Kommission will ein Urteil des höchsten europäischen Gerichts aushebeln. Setzt sich die Kommission durch, können Verbraucher beim Einkauf nicht mehr zwischen Honig mit und ohne Gentechnik unterscheiden“, so Matthias Wolfschmidt von foodwatch. „Die von der Kommission stets versprochene Wahlfreiheit der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher bei Agro-Gentechnik im Essen soll mit einem Definitionstrick eingeschränkt werden. Wessen Interessen vertritt eigentlich diese Kommission?“

E-Mail-Protestaktion von foodwatch für eine klare Kennzeichnung von Gen-Honig: www.foodwatch.de/aktion-gen-honig

foodwatch e.V. – Andreas Winkler