Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. März 2014 in Karlsruhe im Hauptsacheverfahren zum ESM-Vertrag und zum Fiskalvertrag entschieden

ESM und Fiskalpakt sind verfassungsgemäß – Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. März 2014 in Karlsruhe im Hauptsacheverfahren zum ESM-Vertrag und zum Fiskalvertrag entschieden

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, (l-r): Peter Huber, Andreas Voßkuhle (Vorsitz), Gertrude Lübbe-Wolff, Herbert Landau, und Peter Müller verkündet am 18.03.2014 das Urteil zum ESM. Dazu erklärt Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble:

Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. März 2014 in Karlsruhe im Hauptsacheverfahren zum ESM-Vertrag und zum Fiskalvertrag entschieden

„Das Bundesverfassungsgericht hat unseren Kurs, die Stabilität der Währung zu sichern, als verfassungsgemäß bestätigt. Der Europäische Stabilitätsmechanismus und der Fiskalvertrag stehen in Einklang mit dem Grundgesetz. Das stärkt Glaubwürdigkeit und schafft Vertrauen.“

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die von der Bundesregierung im Verfahren vertretene Auffassung vollumfänglich bestätigt. Die umfassenden Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestags stellen sicher, dass Entscheidungen zur Stabilität des Euro demokratisch legitimiert sind. Weiterhin hat das Verfassungsgericht bestätigt, dass die Bundesrepublik etwaigen Kapitalanforderungen des Europäischen Stabilitäts­mechanismus (ESM) nachkommen kann und daher die Gefahr, Stimmrechte im ESM zu verlieren, nicht besteht. Schließlich teilt das Gericht die Auffassung der Bundesregierung, dass die Maßnahmen und Mechanismen der Europäischen Zentralbank, über die heute noch zu befinden war, keine tauglichen Beschwerdegegenstände vor dem Bundesverfassungsgericht darstellen.