Drohne: hängt auch rechtlich noch in der Luft (Foto: flickr.com, unten44)

USA: Gerichtsurteil erschwert Drohnen-Regulierung – Richter erachtet vorläufiges Verbot ziviler Nutzung als unzulässig

Denver/Braunschweig/Köln – Zwar sind mittlerweile auch zivile Drohnen immer mehr im Kommen, doch haben in den USA die Bemühungen um die Schaffung sinnvoller rechtlicher Rahmenbedingungen aktuell einen Rückschlag erlitten. Denn ein Richter hat im Fall eines abgestraften Piloten festgestellt, dass die US-Luftfahrtbehörde FAA http://www.faa.gov gar nicht berechtigt ist, den Einsatz von Drohnen zu verbieten. Damit scheint dem kommerziellen Einsatz der unbemannten Fluggeräte in den USA Tür und Tor geöffnet – noch ehe die wichtige Frage der sicheren Integration in den Luftraum wirklich ausreichend geklärt ist.Drohne: hängt auch rechtlich noch in der Luft (Foto: flickr.com, unten44)

In Deutschland ist die Situation klarer. Das Luftfahrt-Bundesamt http://www.lba.de gibt auf Nachfrage von pressetext zwar an, dass es bezüglich des Aufstieges von unbemannten Luftfahrtsystemen derzeit keine Zuständigkeiten besitzt. Doch sind zivile Drohnen nach geltendem Recht effektiv verboten. „Allerdings wird der zivile Einsatz in der Zukunft durchaus gesehen“, betont Andreas Schütz, Sprecher des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt http://dlr.de , gegenüber pressetext. Es gibt daher bereits eine EU-Roadmap, um den zukünftigen Einsatz ziviler Drohnen sinnvoll zu regeln.

 

Drohendes US-Chaos

Wenn einfach jeder unreguliert Drohnen aufsteigen lassen kann, birgt das Gefahren für die Flugsicherheit auch der bemannten Luftfahrt. Doch in den USA schätzt man, dass das Ausarbeiten klarer Regeln für den sicheren Einsatz selbst kleinster unbemannter Fluggeräte bis 2015 dauert. Daher wollte die FAA den zivilen Einsatz von Drohnen vorerst generell untersagen. 2012 hat die Behörde daher auch erstmals eine Strafe über 10.000 Dollar gegen den Drohnen-Piloten Raphael Pirker verhängt, da dieser auf dem Campus der University of Virginia rücksichtslos geflogen sein soll.

Pirker und sein Anwalt haben eben diese Strafe vor Gericht angefochten. Nun hat Richter Patrick Geraghty vom National Transportation Safety Board die Strafe aufgehoben. Er vertritt die Ansicht, dass die FAA gar keine klare Befugnis hat, den kommerziellen Einsatz von Drohnen zu verbieten, berichtet das Wall Street Journal. Wird das Urteil nicht in höherer Instanz revidiert, droht ein Chaos. Denn dann gäbe es keine rechtliche Basis, Großunternehmen wie Amazon oder kleine Start-ups wie TacoCopter (pressetext berichtete: http://pte.com/news/20120516002 ) davon abzuhalten, den US-Luftraum mit Drohnen unsicher zu machen.

EU-Pläne dauern noch

In Deutschland ist der Einsatz ferngesteuerter Drohnen – von der International Civil Aviation Organization als „Remotely Piloted Aircraft Systems“ (RPAS) bezeichnet – gesetzlich klar geregelt. Nach Paragraph 15a der Luftverkehrs-Ordnung ist ein Betrieb grundsätzlich verboten, wenn er außerhalb der Sichtweite des Piloten erfolgt oder das Fluggerät schwerer als 25 Kilogramm ist. Doch scheint klar, dass pauschale Verbote langfristig nicht sinnvoll sind. Vielmehr müssen praxistaugliche Regeln für die Zukunft her – und das gilt europaweit.

„Von der Europäischen Gemeinschaft ist eine Roadmap verabschiedet worden, die schrittweise die Integration der RPAS in den Luftraum durch Schaffung entsprechender Vorschriften und Zulassungsvoraussetzungen ermöglichen soll“, erklärt Schütz. Der 2013 veröffentlichte EU-Plan strebt erste Regelungen bis 2016 an, doch wird ein stufenweiser Prozess bis weit ins nächste Jahrzehnt erwartet. Ziel ist jedenfalls, dass Drohnen und bemannte Flugzeuge den Himmel wirklich sinnvoll teilen können. An der Erforschung von Konzepten für die dazu nötige sichere Luftraumintegration ist auch das DLR beteiligt.

pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Thomas Pichler
Drohne: hängt auch rechtlich noch in der Luft (Foto: flickr.com, unten44)