Naturschutz/Offshore – Schallschutzkonzept für Schweinswale in der Nordsee tritt in Kraft

Für den Schutz der Nordsee-Schweinswale beim Ausbau der Offshore-Windkraft gelten neue Leitlinien. Das Bundesumweltministerium setzte das sogenannte Schallschutzkonzept zum 1. Dezember 2013 in Kraft. Ziel ist, die Schweinswale besonders in der Zeit der Aufzucht von Nachwuchs vor Lärm zu schützen, der beim Rammen der Fundamente für die Windkraftanlagen entsteht.

Schweinswale sind für Kommunikation, Orientierung und Nahrungssuche auf ihr Gehör angewiesen. Zu großer Lärm ist für Schweinswale eine existenzielle Bedrohung. Das Bundesumweltministerium hat darum ein Schallschutzkonzept entwickelt, das einen naturverträglichen Ausbau der Offshore-Windkraft ermöglicht. Die Rammungen müssen demnach zeitlich so organisiert werden, dass den Schweinswalen immer ein ausreichend großer Rückzugsraum bleibt.

Das Schallschutzkonzept gilt für den von Deutschland bewirtschafteten Bereich der Nordsee jenseits des Küstenmeeres. Besonderen Schutz genießt ein Gebiet vor Sylt – die Kinderstube der Schweinswale in Deutschland. Von Mai bis August werden dort besonders viele Kälber geboren und aufgezogen. Außerdem legt das Konzept Grenzwerte für die Schallbelastung der Natura 2000-Schutzgebiete in der Nordsee fest.

Das Konzept soll künftig in Genehmigungsverfahren einfließen. Das Bundesamt für Naturschutz wird das Schallschutzkonzept dabei als Bewertungsmaßstab nutzen. Damit haben die Betreiber von Offshore-Windparks frühzeitig Sicherheit über die naturschutzrechtlichen Anforderungen. Das Konzept sieht zugleich einen Bestandsschutz für die bereits genehmigten Windparks vor.

Das Bundesumweltministerium hatte das Konzept in den vergangenen Monaten mit Offshore-Windindustrie, Naturschutzverbänden und Küstenbundesländern erörtert und weiterentwickelt. Das Schallschutzkonzept ist auf der Homepage des Bundesamts für Naturschutz abrufbar unter http://www.bfn.de/0319_windenergienutzung_offshore.html

Bundesumweltministerium