Lübeck – Am Dienstag, 27.08.13, durchsuchten Einsatzkräfte der Polizeidirektion Lübeck unter Federführung des polizeilichen Staatsschutzes, des Kommissariats 5 der BKI Lübeck, die Wohnräume von zwei 43- und 22-jährigen Beschuldigten, die der so genannten Lübecker rechten Szene zugeordnet werden. Dabei konnte diverses Beweismaterial gefunden und sichergestellt werden.
Das Amtsgericht Lübeck hatte zuvor auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss erlassen. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, Mitglieder und Hauptakteure des selbsternannten „Aktionsbündnis Lübeck Stormarn (ABLS)“ zu sein. Diese Gruppierung, die sich nach eigener Darstellung im Mai 2012 als Zusammenschluss von „heimattreuen Deutschen“ aus Stormarn und Lübeck versteht, ist dem rechtsextremen Aktionsspektrum zuzurechnen.
Die Gruppierung steht schon längere Zeit im Verdacht, für diverse rechtspolitisch motivierte Aktionen und teilweise damit einhergehender Straftatenbegehung in Lübeck und Umgebung verantwortlich zu sein. Auf das Konto der Gruppe gehen vermutlich Flyer-Verteilaktionen an Lübecker Haushalte, Sachbeschädigungen in Form von Propaganda-Graffiti und aktuell auch Diebstähle von Wahlplakaten (CDU). Die Gruppe veröffentlichte ihre Aktionen medial aufbereitet unter anderem auf einem eigenen Internetblog und weiteren Webseiten der rechten Szene.
Die Ermittlungen des K 5 gegen die Gruppierung wurden intensiviert, als eine strafrechtlich relevante Internetveröffentlichung im März 2013 bekannt wurde, die inhaltlich den Straftatbestand des § 189 StGB, „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ erfüllt. Die historische Person Dr. Julius Leber und der ehemalige Bundeskanzler Willy Brandt wurden hier als „Verbrecher“ und „Mörder“ verunglimpft. Die Aktionsgruppe machte insbesondere an den Jahrestagen von historischen Ereignissen aus der NS-Zeit mit Aktionen und Internetveröffentlichungen auf sich aufmerksam, um geschichtsrevisionistische rechte Propaganda zu betreiben.
Bei der Wohnungsdurchsuchung konnten diverse Beweismittel, darunter Computer/Kommunikationsmittel und szenetypische Sprühschablonen, aufgefunden und sichergestellt werden. Die nun anstehende Auswertung dieser Beweismittel durch das K 5 erfolgt auch mit dem Ziel, weitere Beweise für einige bisher nicht geklärte Straftaten mit rechtsextremen Hintergrund zu erlangen.
Polizeidirektion Lübeck