Der Zulassungsbeschwerdeausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat festgestellt, dass Drittligist Kickers Offenbach die im Rahmen des Zulassungsverfahrens gesetzten und von ihm akzeptierten wirtschaftlichen Bedingungen zum Fristablauf 28. Mai 2013 teilweise nicht erfüllt hat. Diese Entscheidung traf das Gremium nach einer mehrstündigen Anhörung des Präsidiums von Kickers Offenbach und der den Verein vertretenden Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer.
Dr. Rainer Koch, DFB-Vizepräsident und Vorsitzender des Zulassungsbeschwerdeausschusses, erklärt: „Insbesondere wurde eine geforderte Liquiditätsreserve in Höhe von zwei Millionen Euro weder als Guthaben auf einem Bankkonto des DFB eingezahlt noch eine unwiderrufliche Zahlungsgarantie unter Ausschluss jeglicher Einwendungen und Einreden durch eine Bank zu Gunsten des DFB vorgelegt. Der stattdessen vorgelegte Darlehensvertrag zwischen Kickers Offenbach und einer Bank gewährt dem DFB nicht in vergleichbarer Weise die eingeforderten Sicherungsrechte.“
Auf der Grundlage dieser verbandsintern unanfechtbaren Entscheidung des Zulassungsbeschwerdeausschusses zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der DFB-Spielausschuss zeitnah abschließend über die Zulassung von Kickers Offenbach zur 3. Liga entscheiden.
Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB)