Care Energy unter Beschuss der Behörden – unsichere Verbraucher sollten gesetzliches Zurückbehaltungsrecht prüfen

Am vergangenen Freitag, 10.05.2013, forderte die Presseabteilung der Care Energy dazu auf, Presseanfragen künftig öffentlich durchzuführen. Entsprechend veröffentlichte die Hallo-Holstein-Redaktion sämtliche Fragen unter folgendem Link: https://hallo-holstein.de/freie-meinungen/126-berichte-meldungen-artikel-kommentare-unserer-leser/13743-care-energy-beginn-eines-online-interviews . Die erwartete Beantwortung blieb leider bis heute aus. Der Pressesprecher der Care Energy teilte uns am Montag mit, dass wir keine Antworten zu unseren veröffentlichten Fragen erhalten werden.

Am Dienstag, 14.05.2013, berichteten bereits das Handelsblatt (Link zum Artikel) und die Redaktion von Frontal 21 (Link zum Film) über den Energiedienstleister Care Energy, auch zahlreiche weitere Medien haben seit gestern über dieses Thema berichtet.

Aktuell ermitteln dem nach die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Justiz gegen den Hamburger Anbieter. Ein Grund für die aktuellen Vorgänge soll die Verletzung der Offenlegungspflichten darstellen. Auch die Hallo-Holstein Redaktion forderte bereits mehrfach eine Stellungnahme bezüglich der fehlenden Bilanzen für 2011 an. Auch interessierte uns die Haftung der einzelnen Gesellschaften hinter der Marke Care Energy. Im Impressum werden aktuell 7 Unternehmen zu der Handelsmarke Care Energy genannt.

Care Energy ist bisher leider nicht bereit gewesen, die eigenen Strukturen nachvollziehbar darzustellen, stattdessen wurde stets damit kommentiert, dass es sich bei Care Energy nicht um einen Energieversorger, sondern einen Energiedienstleister handeln würde. Auch soll Care Energy kein Unternehmen sein, vielmehr stellt Care Energy laut des Pressesprechers eine reine Handelsmarke dar.

In wie weit bestehende Unternehmen für Forderungen gegen den Energiedienstleister Care Energy haften, wurde unserer Redaktion nicht erklärt. Bestätigungen und Garantien zu wichtigen Bestandteilen des beworbenen Strompreises wurden bis heute nicht vorgelegt. Nachvollziehbare Erklärungen konnten trotz der offen gelegten Kalkulationen des Anbieters nicht abschließend recherchiert werden. Unseren Kenntnissen nach wurden bisher lediglich Nachweise bezüglich der bezahlten Stromsteuer der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Weitere Nachweise wurden bis heute nicht vorgelegt oder veröffentlicht.

Da sich derzeit viele der Angaben des Energiedienstleisters Care Energy nicht erklären lassen, herrscht eine starke Verunsicherung unter den Verbrauchern, bezüglich der Gewährleistung der Stromversorgung von fast 250.000 Kunden, vor.

Ebenfalls bleibt fraglich, ob Care Energy in seiner Funktion als Energiedienstleister ebenfalls seine Verpflichtungen als Energieversorger erfüllen kann. Bisherige Erkenntnisse zeigen eher eine gegenteilige Darstellung. So hatte man zumindest bis März 2012 ein Konzept, welches den Anbieter teilweise oder ganz von gesetzlich verpflichteten Abgaben eines Energieversorgers befreien sollte. Heute versorgt Care Energy über eine der zugehörigen Gesellschaften Haushalte im gesamten Bundesgebiet mit Strom. Aktuell würde man also davon ausgehen müssen, dass die Verpflichtungen anderer Versorger auch für den Hamburger Anbieter gelten müssten.

Kunden von Energieversorgern sollten im Falle derartiger Unsicherheiten und Verdachtsmomente Rat bei den Verbraucherzentralen oder einem Rechtsanwalt einholen. Auch sollten Verbraucher ihr gesetzliches Zurückbehaltungsrecht prüfen. Dies teilte unserer Redaktion ein Experte für Energiekostenberatung mit. Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang auch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Verbrauchern könnte es somit ermöglicht werden, die aktuellen gesetzlichen Abgaben des Strompreises wenigstens nur teilweise zu sichern. Somit könnten erhöhte Nachberechnungen verhindert oder reduziert werden, auch könnten auf diese Weise größere Ausfälle für den Fiskus oder die Allgemeinheit vermieden werden.

Die Hallo-Holstein Redaktion