Mehr Plattdeutsch mit mehr Lehrkräften an Grundschulen

KIEL. An 27 Grundschulen des Landes wird es vom Schuljahr 2014/15 an ein freiwilliges ergänzendes Unterrichtsangebot für Niederdeutsch geben. „Die plattdeutsche Sprache ist ein wichtiges Kulturgut unseres Landes. Wir wollen noch mehr dafür tun, dass möglichst viele Menschen in Schleswig-Holstein das Niederdeutsche schätzen, bewahren und weiterentwickeln“, sagten heute (14. Mai) Bildungsstaatssekretär Dirk Loßack und die Niederdeutschbeauftragte des Ministerpräsidenten, Renate Schnack, nach einem Gespräch im Bildungsministerium, an dem auch die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Heimatbundes (SHHB), Jutta Kürtz sowie die Sprecherin des Plattdeutschen Rates für Schleswig-Holstein, Marianne Ehlers, teilgenommen haben. „Das ist ein Durchbruch, wir freuen uns“, waren sich die Gesprächsteilnehmer einig.

Der Staatssekretär kündigte die Unterstützung mit acht Lehrerstellen für das Niederdeutsch-Angebot an und betonte, die Landesregierung setze damit Verpflichtungen aus der ´Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen´ und entsprechende Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um. Eine wesentliche Voraussetzung zur Ausgestaltung dieses freiwilligen Angebotes in der Regionalsprache sei ein ´Leitfaden Niederdeutsch“, der derzeit erarbeitet und die Kernpunkte des Niederdeutsch-Unterrichts beschreiben werde. Grundschulen, die den Niederdeutsch-Unterricht verstärken wollen, könnten sich dann im Herbst dieses Jahres um Planstellen bewerben, um – je nach dem Ergebnis ihrer Bewerbung – rechtzeitig ihre Personalplanungen vornehmen zu können.

 

Loßack und Schnack betonten, Ziel dieser Initiative für Grundschulen sei es, die Kinder im Sprechen und Verstehen von Plattdeutsch im Alltag zu stärken. Der Unterricht selbst solle mit anderen, regulären Fächern im Grundschulunterricht verknüpft werden und die Verankerung in das regionale Umfeld gewährleistet sein. Schulen, die diesen Weg gehen wollten, müssten einen Beschluss der Schulkonferenz herbeiführen, hob der Bildungsstaatssekretär hervor: „Zwei Jahre nach Beginn des neuen Unterrichtsangebots – also nach Ablauf des Schuljahres 2015/16 – wird es eine umfassende Bestandsaufnahme geben.“

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