Hammer: Facebook blüht Gerichtsverfahren (Foto: pixelio.de, T. Wengert)

Facebook wegen Timeline unter Beschuss – „Timelines Inc.“ kämpft um Urheberrecht der Zeitachse für Events

Palo Alto/Chicago/Kiel – Facebook blüht ein Gerichtsverfahren aufgrund der Verletzung des Urheberrechts für seine Timeline. Die Webseite „Timelines Inc.“ http://timelines.com wirft Facebook vor, ihr Zeitachsen-Konzept übernommen zu haben. Timelines Inc. wurde 2009 entwickelt und lässt User benutzerdefinierte „historische, aktuelle und bevorstehende“ Ereignisse posten, was auch auf Facebook möglich ist. Die Klage wurde sofort nach der Einführung der Timeline auf dem Social-Media-Portal 2011 eingereicht. Der Social-Media-Gigant hat daraufhin eine Gegenklage mit der Begründung eingereicht, dass das Markenzeichen von Timelines Inc. nicht deutlich gekennzeichnet sei, um dessen Schutz zu gewährleisten. Der Prozess wird am 22. April eingeleitet.Hammer: Facebook blüht Gerichtsverfahren (Foto: pixelio.de, T. Wengert)

Markenähnlichkeit unbestritten

 

„Zunächst muss man sich die Markenlage in den USA ansehen. Das Plural-„S“ der prioritätsälteren Marke Timelines Inc. ist als Abgrenzungskriterium bei weitem nicht ausreichend. Auch wenn die Registerlage beider Marken unterschiedlich ist, gehören beide aber der gleichen Markenklasse an“, erklärt Karsten Prehm, Medienrechtsexperte der Rechtsanwaltskanzlei Prehm & Klare http://www.markenservice.net , im Interview mit pressetext.

Wenngleich es auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist, sind sich beide Angebote markenmäßig überaus ähnlich. Der Service des Prioritätsälteren wird folglich und hier vereinfacht beschrieben: Timelines ermöglicht es Nutzern, angepasste Web-Pages mit benutzerdefinierten Informationen über historische, aktuelle sowie anstehende Events zu gestalten ( http://tess2.uspto.gov ). „Die Timeline auf Facebook funktioniert ähnlich. Dass das Wort ‚historisch‘ hinzugefügt wird, macht keinen Unterschied“, sagt der Experte.

Außergerichtliche Einigung offen

„Ich sehe die Sachlage kritisch für Facebook“, so der Experte. Zudem habe Timelines Inc. neben dem Markenrecht auch Firmenkennzeichenrechte, womit sie auch agieren und das Szenario verstärken könne.

„Als Alternative könnten sich die Kontrahenten hinter den Kulissen beispielsweise eine Lizenzgebühr vereinbaren, die Facebook an Timelines zahlt. Das würde jedoch nie an die Öffentlichkeit getragen“, schließt Prehm ab. Da der Prozess jedoch bald beginnen würde, könne es einen teuren Vergleich für Facebook geben.

pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Andreea Iosa
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