Skandal um falsch deklarierte Eier: Bislang keine Hinweise auf systematischen Betrug in Schleswig-Holstein

KIEL. – Das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium hat bislang keine Hinweise auf einen systematischen Betrug mit falsch deklarierten Eiern in Schleswig-Holstein. „Nach Rückkopplung mit dem Justizministerium führen nach heutigem Stand keine Ermittlungsspuren aus Niedersachsen nach Schleswig-Holstein; ebenso wurden bisher keine Akten der Staatsanwaltschaft Oldenburg hierher abgegeben“, sagte Landwirtschafts-Staatssekretär Ulf Kämpfer heute (25. Februar) mit Blick auf die von Niedersachsen ausgehenden Ermittlungen. „Das ist der Stand heute.“

Kämpfer betonte: „Sollte sich der Verdacht aus Niedersachsen bestätigen, ist das ein Skandal, hinter dem kriminelle Energie steckt. Dem müssen die Behörden mit aller Konsequenz nachgehen.“ Verbraucher müssten sich darauf verlassen können: Wenn Eier als Freiland-Eier deklariert seien, müssten die Legehennen auch entsprechend gehalten werden. „Hier müssen die Behörden genau hinschauen“, sagte der Staatssekretär weiter. „Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss auch die Folgen zu spüren bekommen. Hier gilt wie beim Skandal um Pferdefleisch: Wenn aus solchem, Verhalten Unrechtsgewinne erzielt werden, müssen diese abgeschöpft werden.“

 

In Schleswig-Holstein werden Betriebe mit Legehennen von verschiedenen Stellen kontrolliert, die sich im Verdachtsfall gegenseitig informieren. Für die Handelsklassenüberwachung ist das Landeslabor zuständig, das risikoorientiert kontrolliert. So gab es im Jahr 2012 gut 100 Kontrollen bei Erzeugerbetrieben und bei Packstellen. Dabei wurde in vier Fällen festgestellt, dass die Auslauffläche in der Freilandhaltung nicht groß genug war. Die Verstöße wurden abgestellt und entsprechend geahndet. In einem Fall wurde dem Verdacht nachgegangen, es könnten zu viele Legehennen in einem Bio-Betrieb sein; die zuständige Öko-Kontrollstelle bestätigte den Verdacht nicht.

Neben den Kontrollen durch das Landeslabor kontrollieren die Kreise auf konkreten Verdacht hin, wenn es um mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bzw. die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geht. Die Überprüfung der Öko-Norm erfolgt durch Ökokontrollstellen. Bio-Betriebe werden mindestens einmal im Jahr kontrolliert.

In Schleswig-Holstein waren Ende 2012 36 Betriebe registriert, die Eier ökologisch erzeugen (77.579 Legehennenplätze). Zudem gab es 54 Freilandhaltungen (142.000 Legehennenplätze) und 97 Betriebsstätten mit Bodenhaltung (1.145.924 Legehennenplätze). 14 Betriebe hatten ausgestaltete Käfige (97684 Legehennenplätze).

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