Hamburg/Berlin (ots) – Unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt darf der Nahrungsmittelkonzern Unilever umstrittene Aussagen über sein Produkt Becel pro.activ weiter verbreiten. Die Behauptung, nach denen es „aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen der cholesterinsenkenden Margarine gebe, stufte das Landgericht Hamburg in seinem heutigen Urteil nach einer Klage der Verbraucherorganisation foodwatch lediglich als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung ein. Somit unterzog es die Aussagen gar nicht erst einem Faktencheck (Az 324 O 64/12).