Neuregelung ab 2013: Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten auch für Vereine und Verbände

KIEL. Traditionsvereine und etablierte Verbände werden ab dem kommenden Jahr mit einer Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten geehrt. So regelt es ein Erlass, der am

1. Januar 2013 in Kraft tritt. Vereine und Verbände sowie vergleichbare Institutionen, die mindestens 100 Jahre alt sind und sich Verdienste um das Allgemeinwohl in Schleswig-Holstein erworben haben, können diese Auszeichnung erhalten.

 

„Engagement braucht Anerkennung und Dank. In vielen Vereinen und Verbänden in Schleswig-Holstein wird seit über 100 Jahren wertvolle Arbeit für das Gemeinwesen geleistet. Dafür möchte ich mich bedanken“, sagte Ministerpräsident Torsten Albig. Bisher gab es entsprechende Urkunden nur im Bereich des Sports sowie für Gilden. Nun wird diese Auszeichnung für sämtliche Gruppen, beispielsweise im Sozialbereich, geöffnet. Vorschläge für eine Ehrenurkunde können wie bisher an das fachlich zuständige Ministerium eingereicht werden.

 

Informationen dazu auch im Internet:

www.schleswig-holstein.de/stk, Menüpunkt „Ehrungen und Auszeichnungen“

Carsten Maltzan, Lars Erik Bethge, Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel
Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk