GVO-Monitoring bei Rapssaatgut abgeschlossen: Keine Spuren von gentechnisch verändertem Saatgut

Das Umweltministerium hat im Rahmen seiner Überwachungsaufgaben sein diesjähriges Rapssaatgutmonitoring abgeschlossen. Es wurden keine Spuren von gentechnisch verändertem Saatgut entdeckt. Bei der auf Grundlage eines bundesweit abgestimmten Saatgut-Überwachungskonzepts durchgeführten stichprobenweisen Untersuchung von Rapssaatgut soll ausgeschlossen werden, dass in der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Konstrukte vorhanden sind.

 

In diesem Jahr wurden insgesamt 85 Rapssaatgutpartien beprobt. Alle Ergebnisse waren negativ. Da der Anbau von gentechnisch verändertem Raps in Deutschland nicht erlaubt ist, werden die Saatgutuntersuchungen so terminiert, dass die Ergebnisse rechtzeitig vor der Aussaat vorliegen. Für Saatgut gibt es keine von der EU-Kommission festgelegten Vollzugsschwellenwerte. Es gilt die Nulltoleranz, das heißt, es dürfen keinerlei Anteile von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten sein. Das Ergebnis der diesjährigen Beprobung zeigt weiterhin, dass die Saatzuchtfirmen durch ihre Qualitätssicherungsmaßnahmen dafür Sorge tragen, diese Vorgaben einzuhalten.

 

Das Landwirtschaftsministerium beabsichtigt, auch künftig weitere Stichproben zur experimentellen Überwachung von Saatgut verschiedener Kulturpflanzen durchzuführen. Durch die regelmäßigen Überwachungsmaßnahmen kann Schleswig-Holstein zudem einen wichtigen Beitrag für einen wirksamen Schutz einer gentechnikfreien Landwirtschaft leisten. Dieses Schutzziel hat die Landesregierung erst im Juli 2012 durch ihren Beitritt zum „Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen“ bekräftigt.

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