Justizministerin Spoorendonk: Beschlossener Warnschussarrest ist ein untaugliches Mittel

KIEL. Zum heute vom Bundesrat beschlossenen Warnschussarrest für straffällige Jugendliche erklärt Justizministerin Anke Spoorendonk: „Ich halte den Warnschussarrest für eine ungeeignete Maßnahme, um jugendliche Täter von ihrem kriminellen Handeln abzuschrecken. Dies zeigen uns die praktischen Erfahrungen.

Ein verschärftes Strafrecht kann nur selten korrigieren, was vorher in der Erziehung versäumt wurde. Jugendkriminalität ist zu allererst ein soziales und gesellschaftliches Problem. Ich sehe die Gefahr, dass mit dem Warnschussarrest kriminelle Karrieren schlimmstenfalls noch befördert werden. Wir sind daher in Schleswig-Holstein mit unseren Ansätzen, nämlich der guten Zusammenarbeit von Polizei, Justiz, Jugendämtern und Schulen, in der Bekämpfung der Jugendkriminalität sehr gut aufgestellt.“

 

Zum Hintergrund

Das zuvor vom Bundestag beschlossen Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten beinhaltet, dass Jugendgerichte unter Umständen neben zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafen auch einen Jugendarrest anordnen können.

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