Der Vorsitzende der Jungen Union in Schleswig-Holstein, Frederik Heinz, hat heute den Südschleswigschen Wählerverband (SSW) aufgefordert, für eine Klarstellung in seiner Parteisatzung über das Tätigkeitsgebiet des SSW zu sorgen und zeitnah eine aktualisierte Fassung der Satzung beim Bundeswahlleiter zu hinterlegen.
Heinz: „Es gehört gemäß § 6 des Parteiengesetzes zu den Pflichten aller Parteien, in einer schriftlichen Satzung unter anderem das Tätigkeitsgebiet zu benennen. Der SSW gibt in seiner Satzung an: „Tätigkeitsgebiet im Sinne des Parteiengesetzes ist Südschleswig einschließlich Helgoland“. Angesichts des landesweiten Wahlkampfes und der nun beabsichtigten Regierungsbeteiligung ist diese Beschränkung ganz offensichtlich überholt. Insbesondere, wenn der SSW nun ein eigenes Landesministerium führen soll.“
Heinz erläuterte, dass die Satzungen der Parteien beim Bundeswahlleiter hinterlegt würden und im Internet für jedermann abrufbar seien. Zweck dieser Sammlung beim Bundeswahlleiter sei es, für Publizität der inneren Ordnung von Parteien zu sorgen und die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren. Dies diene auch der Transparenz, damit alle Bürger und Wähler wissen, mit welchen Zielsetzungen Parteien im politischen Wettbewerb antreten. Die vom SSW beim Bundeswahlleiter hinterlegte Satzung sei zuletzt auf einem Landesparteitag vom 24.09.2011 geändert worden.
„Entweder sollte der SSW sich an seine eigene Satzung halten oder diese vor einer Regierungsbeteiligung ehrlicher Weise anpassen“, so Heinz abschließend.
JUNGE UNION Schleswig-Holstein