GBA: Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der „Islamischen Bewegung Usbekistan“ (IBU)

Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am vergangenen Samstag (14. April 2012) Haftbefehl gegen den 27-jährigen deutschen und libyschen Staatsangehörigen Ahmed K. wegen des dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung erlassen (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).

 

Die Bundesanwaltschaft hatte den Beschuldigten am Abend des 13. April 2012 am Flughafen Köln/Bonn vorläufig festnehmen lassen. Aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs befindet er sich nunmehr in Untersuchungshaft.

 

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, seit Ende des Jahres 2010 in der Bundesrepublik Deutschland für die ausländische terroristische Vereinigung „Islamische Bewegung Usbekistan (IBU)“ tätig gewesen zu sein. Er soll von der Führung der „IBU“ vor allem damit betraut worden sein, Geld für die Organisation zu beschaffen und Kämpfer für deren militanten Jihad in Waziristan zu rekrutieren. So soll er der „IBU“-Führung über einen Mittelmann im Dezember 2010 und im Januar 2011 insgesamt 4.500 Euro zur Verfügung gestellt haben. Außerdem soll er im Juli oder August 2011 einer Person den Treueeid auf die „IBU“ abgenommen und sie damit als Mitglied in die terroristische Vereinigung aufgenommen haben. Darüber hinaus ist der Beschuldigte dringend verdächtig, in die Medienarbeit der Organisation eingebunden gewesen zu sein. So soll er im September 2011 den Auftrag übernommen haben, ein Propagandavideo mit Szenarien für Terroranschläge der „IBU“ in Deutschland zu erstellen.

Mit den weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt beauftragt.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)