Wahlteilnahme sichern

In diesen Tagen werden alle Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins, die zur Landtagswahl am 06. Mai 2012 wahlberechtigt sind, ihre Wahlbenachrichtigung im Briefkasten vorfinden. Wie Landeswahlleiterin Manuela Söller-Winkler heute mitteilte, müssen alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungskarte bis zum 15. April 2012 erhalten haben.

 

Am 06. Mai 2012 kann aber auch wählen, wer eine Benachrichtigung nicht bekommen oder auch nur vergessen hat, sie ins Wahllokal mitzunehmen. Voraussetzung für die Wahlteilnahme ist lediglich, dass man in das Wählerverzeichnis seines Wahlbezirks eingetragen ist. In einem solchen Fall muss dem Wahlvorstand der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden.

 

Ausdrücklich empfiehlt die Landeswahlleiterin allen Wahlberechtigten, die bis zum Wochenende noch keine Karte erhalten haben, sich umgehend mit ihrer Gemeinde- oder Amtsverwaltung in Verbindung zu setzen und ihr Wahlrecht zu überprüfen. Bis zum Freitag, 20. April 2012, besteht während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltungen die Möglichkeit, in das Wählerverzeichnis Einsicht zu nehmen. Wer glaubt, zu Unrecht nicht im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, kann noch bis zum Ablauf der Einsichtsfrist am 20. April bei seiner Gemeinde oder seinem Amt Einspruch einlegen.

Hans-Jürgen Thiel, Geschäftsstelle der LandeswahlIeiterin