Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kW können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss bis zu 3.500 € erhalten. Er ist nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt. KWK-Anlagen erreichen durch die Nutzung der bei der Stromerzeugung anfallenden Abwärme eine besonders hohe Brennstoffausnutzung und sind daher besonders klimafreundlich. Die Speicherung der Wärme ermöglicht die flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung. Dadurch tragen die Anlagen auch zur Systemintegration fluktuierender erneuerbarer Energien bei.
Die Anlagen können überall dort eingesetzt werden, wo in Bestandsgebäuden Wärmebedarf besteht, z.B. in Wohngebäuden sowie im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen.
Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen.
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