EU-Verkehrsministerrat beschließt neue Leitlinien für Transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN-V)

Die EU-Verkehrsminister haben am 22.03.2012 in Brüssel die neuen Leitlinien für das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) beschlossen, die nun dem Europäischen Parlament vorgelegt werden. Seit 1996 werden wichtige transeuropäische Verkehrswege durch die EU ko-finanziert. Ziel ist ein leistungsfähiges europaweites Verkehrsnetz.

 

Die Leitlinien sind ein Orientierungsrahmen für den Auf- und Ausbau der international bedeutsamen Verkehrsinfrastruktur innerhalb der EU. Die neuen Leitlinien haben den Zielhorizont 2030. Neu ist die Unterscheidung zwischen einem umfassenden Gesamtnetz und einem darauf aufbauenden Kernnetz, das die 30 vorrangigen Vorhaben enthält – Schienenwege, Straßen, Wasserwege, Häfen und Flughäfen. Für beide Netze definieren die Leitlinien Mindestanforderungen, deren Umsetzung mit EU-Mitteln gefördert werden kann.

 

Peter Ramsauer begrüßte den Beschluss: „Deutschland hat als Exportnation und Land in der Mitte Europas ein großes Interesse am Ausbau eines durchgehenden und leistungsfähigen europäischen Verkehrsnetzes. Die Transeuropäischen Netze für Verkehr sind der gemeinschaftliche Ansatz, dieses Ziel zu erreichen.“

Der mit dem Ausbau der Korridore verbundene Finanzbedarf wird von der EU-Kommission auf rund 500 Milliarden Euro bis 2020 geschätzt. Dies stellt eine große Herausforderung für die Mitgliedstaaten dar, da die EU-Zuschüsse gering sind. Deutschland hatte sich deshalb von Beginn an dafür eingesetzt, keine verbindlichen Umsetzungstermine in die Leitlinien aufzunehmen, und die Planungs- und Haushaltshoheit der Mitgliedstaaten bleibt darüber hinaus auch bei Verkehrsprojekten gewahrt. Der heute gebilligte Entwurf trägt dem Rechnung.

Nach der heute erfolgten Zustimmung des Rates wird der Vorschlag im Europäischen Parlament behandelt.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung