12 Parteien können sich an der Landtagswahl beteiligen

Wie Landeswahlleiterin Manuela Söller-Winkler heute im Anschluss an die Sitzung des Landeswahlausschusses mitteilte, hat der Landeswahlausschuss für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, welche Parteien sich mit Wahlvorschlägen an der Landtagswahl am 06. Mai 2012 beteiligen können.

Folgende Parteien sind mit mindestens einer oder einem für sie in Schleswig-Holstein gewählten Abgeordneten im Bundestag oder im Landtag vertreten und daher ohne weiteres berechtigt, Wahlvorschläge einzureichen:

 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

 Freie Demokratische Partei (FDP)

 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

 DIE LINKE (DIE LINKE)

 Südschleswigscher Wählerverband (SSW).

Folgende Vereinigungen haben ihre Beteiligung an der Landtagswahl 2012 angezeigt und sind vom Landeswahlausschuss für diese Wahl als Parteien anerkannt worden:

 Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)

 FREIE WÄHLER Schleswig-Holstein (FREIE WÄHLER)

 Maritime Union Deutschland (MUD)

 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische

Initiative (Die PARTEI)

 Piratenpartei Deutschland (PIRATEN).

Diese Parteien können sich mit Wahlvorschlägen an der Landtagswahl beteiligen, wenn sie für die Landesliste mindestens 1.000 Unterstützungsunterschriften und für jeden Kreiswahlvorschlag mindestens 100 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten nachweisen können. Der Landeswahlausschuss und die 15 Kreiswahlausschüsse werden das Vorliegen dieser Bedingungen in öffentlichen Sitzungen am 23. März 2012 überprüfen.

Andere als die genannten 12 Parteien können an der Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 06. Mai 2012 nicht teilnehmen, betonte Landeswahlleiterin Manuela Söller-Winkler.

Hans-Jürgen Thiel, Geschäftsstelle der LandeswahlIeiterin