Jagdwilderei beschäftigt Polizei und Jägerschaft

Der Fachbereich Umweltschutz des Polizei- Autobahn- und Bezirksrevier in Bad Segeberg beschäftigt sich seit einer Woche mit einem Fall der Jagdwilderei. In einem Fichtenbestand des Gemeinschaftsjagdbezirkes „Gönnebek Gemeinde“ hat ein bislang unbekannter Täter eine Fangschlinge angebracht. Die Polizei sucht Zeugen.

Der Jagdpächter informierte vor einer Woche die Polizei. Vor zwei Wochen, am 13.Februar, fand er in einem Fichtenwaldstück, in dem reger Rehwildwechsel stattfindet, eine Fangschlinge aus Draht. Diese war an einem Baum befestigt worden. Jemand hatte es offenbar gezielt auf Rehe abgesehen und entsprechendes Know-How eingesetzt. Der Jagdpächter entfernte die Schlinge unverzüglich. Er installierte versteckt eine Kamera, um dem Täter auf die Schliche zu kommen. Am Folgetag sah der Jäger wiederholt nach. Als er gegen 16 Uhr erneut zu der Stelle kam, musste er feststellen, dass der Täter schon da war. Dieser hatte offenbar Lunte gerochen und gezielt nach möglichen Überwachungskameras gesucht. Als er die Kamera fand, nahm er sie mit. Mit einem Wiederkommen ist nun nicht mehr zu rechnen.

Der Jagdausübungsberechtigte gab bei Anzeigenaufnahme an, dass er in der Vergangenheit wiederholt großkalibrige Schüsse wahrgenommen hatte, die sich keinem Jäger zuordnen ließen. Die Jäger der umliegenden Jagdbezirke klagten, so wusste der Anzeigende zu berichten, vereinzelt über vorgefundene Aufbrüche von Rehwild, die sich keinem Abschuss zuordnen ließen. Die Polizei schließt nicht aus, dass diese Wahrnehmungen im Zusammenhang mit der jetzt sichergestellten Fangschlinge stehen. Außerdem ist es möglich, dass dieses Fangmittel bereits zuvor jedoch unbemerkt erfolgreich zum Einsatz gekommen ist.

Der nun festgestellte Tatort liegt inmitten eines etwa 5,6 ha großen Jagdbezirkes, der nördlich an die zu Gönnebek gehörende Verlängerung des Laakener Weges und südlich an die bereits zu Trappenkamp zählende Industriestraße grenzt.

Die Beamten des Umweltschutzfachbereiches führen ein Ermittlungsverfahren wegen Jagdwilderei nach § 292 Strafgesetzbuch. Auch weitere Rechtsnormen nach dem Bundes -und Landesjagdgesetz sowie der Fangjagdverordnung sind betroffen.

Die Ermittler hoffen auf Unterstützung aus der Bevölkerung und fragen: Wer kann Hinweise auf den oder die Täter geben? Es ist wahrscheinlich, dass bei diesem Ortkenntnisse vorliegen bzw. eine Wohnortnähe besteht. Hinweise an die Tel. 04551-884-0.

Polizeidirektion Bad Segeberg - Pressestelle