Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie: Staatssekretär Maurus: „Ehrenamt darf kein Bestandteil der Richtlinie werden!“

KIEL. Die Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein haben keine Änderungen durch die EU in ihrem ehrenamtlichen Engagement zu befürchten. „Die geplante Überarbeitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte keinen Einfluss auf das freiwillige Ehrenamt beispielsweise bei den Feuerwehren im Land haben“, sagte Europa-Staatssekretär Heinz Maurus heute (22. Februar) in Kiel. In Brüssel gehe es um wöchentliche Arbeitszeiten und Bereitschaftsdienste sowie Überstunden, die im Schnitt eine Grenze von 48 Stunden nicht überschreiten dürften.

„Diese Regelungen gelten für Arbeitnehmer. Das Ehrenamt wird jedoch in der Freizeit ausgeübt und darf daher hier keine Anwendung finden“, so Maurus.

 

Nach seinen Angaben sei eine Überarbeitung der Richtlinie bereits 2009 nach einer über fünf Jahre dauernde Kompromisssuche im Ministerrat letztlich im Vermittlungsverfahren mit dem Europäischen Parlament gescheitert. In einer Mitteilung vom 21. Dezember 2010 habe die EU-Kommission ausgeführt: „Zwar sollten also alle Arbeitnehmer, die in einem nach objektiven Kriterien definierten Arbeitsverhältnis stehen, in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, aber besondere Gruppen, etwa Angehörige der freiwilligen Feuerwehr, auf die allgemeine Regeln schwer anwendbar oder bei denen sie schwer durchsetzbar sind, müssen getrennt betrachtet werden.“

„Schleswig-Holstein wird auch in Zukunft dafür eintreten, dass Ehrenamt weiterhin Ehrenamt bleibt“, sagte Maurus. Schon im Bericht der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestages vom 3. Juni 2002 sei gefordert worden: „Bürgerinnen und Bürger sowie gesellschaftliche Organisationen sind von staatlicher Gängelung und bürokratischer Überregulierung zu befreien; der Staat sollte auch die Rahmenbedingungen für eine eigenverantwortliche Übernahme gesellschaftlicher Aufgaben verbessern.“

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