Pizza-Lieferdienst: Höhere Mehrwertsteuer geplant (Foto: pixelio.de/K. Steves)

Mehrwertsteuer: Lieferpizza bald teurer – Bundesfinanzministerium plant Erhöhung von sieben auf 19 Prozent

Für die Lieferpizza müssen Kunden in Deutschland bald tiefer in die Taschen greifen. Das Bundesfinanzministerium prüft die Anhebung der Mehrwertsteuer für die Lieferdienste von Fertigmahlzeiten von sieben auf 19 Prozent, wie das Onlineportal der WAZ berichtet. „Wir setzen uns für einen einheitlichen reduzierten Steuersatz für Lebensmittel – unabhängig von Art und Ort der Zubereitung – ein“, so Stefanie Heckel, Sprecherin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes http://dehoga-bundesverband.de , gegenüber pressetext.Pizza-Lieferdienst: Höhere Mehrwertsteuer geplant (Foto: pixelio.de/K. Steves)

Steuerwirrwarr

 

In Deutschland gibt es unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für ein und dasselbe Essen. Bereitet es ein Gastronom in seinem Restaurant zu und serviert es seinen Gästen an den Tischen, werden 19 Prozent Umsatzsteuer veranschlagt. Nimmt der Gast jedoch sein Essen mit nach Hause oder in sein Büro oder isst er gar im Gehen, dann fallen nur sieben Prozent Mehrwertsteuer an.

Die Bundesregierung möchte dieses Wirrwarr auflösen und reagiert auf Urteile, die unterschiedliche Steuersätze beanstandeten. In der Hälfte der EU-Mitgliedsstaaten ist ein einheitlicher reduzierter Mehrwertsteuersatz für alle Lebensmittel – unabhängig von Ort und Art des Verzehrs und der Zubereitung – Realität. „Dieser einheitliche Satz ist logisch, sinnvoll und nachvollziehbar. Denn es ist nicht nur den Gastronomen schwer vermittelbar, dass es für die Höhe der Mehrwertsteuer einer Mahlzeit nicht darauf ankommt, was serviert, sondern wo und wie sie serviert und verzehrt wird“, betont Heckel.

Kurios ist die Situation bei den Umsätzen an einem Imbisswagen. Bis vor kurzem galt auch hier: Wer seine Currywurst mit Pommes direkt vor Ort am Imbissstand verzehrt hat, wurde mit 19 Prozent Umsatzsteuer belegt. Bei Gästen, die ihre Currywurst mitgenommen haben, waren nur sieben Prozent fällig. Der Europäische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof haben unlängst entschieden, dass nur derjenige, der seine Currywurst vor Ort verzehrt und sich auch hinsetzt, 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen muss. Wenn er oder sie jedoch im Stehen isst, werden nur sieben Prozent fällig.

Noch nicht fix

Von einem erhöhten Steuersatz wären vor allem Pizza-Boten, China-Taxis und Caterer betroffen. Die Zeche werden wohl die Kunden zahlen. Bislang ist noch nichts entschieden, das Ministerium prüft derzeit eine Abänderung. „Wir führen weiterhin Gespräche mit den zuständigen Stellen, um die Erhöhung zu verhindern“, so Heckel abschließend.

Aussender: pressetext.redaktion, Ansprechpartner: Dieter N. Unrath
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Pizza-Lieferdienst: Höhere Mehrwertsteuer geplant (Foto: pixelio.de/K. Steves)