Modell eines Vertragsklimaschutzes mit der Landwirtschaft

Die Landwirtschaft steht im Rahmen des Klimawandels vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits muss sie sich den prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels anpassen, andererseits führt die landwirtschaftliche Produktion zur Emission klimarelevanter Treibhausgase (THG), die es zu reduzieren gilt. Die Emissionen weisen je nach gewählter Systemgrenze unterschiedliche Größenordnungen auf.

Die international abgestimmte Berichterstattung zu den THG-Emissionen ordnet dem Bereich Landwirtschaft nur einen Teil der klimarelevanten Emissionen zu, beispielsweise werden Veränderungen im Kohlenstoffvorrat landwirtschaftlich genutzter Böden durch Grünlandumbruch und Emissionen durch Energieeinsatz in der Landwirtschaft in anderen Bereichen subsumiert.

 

Die Landwirtschaft ist an den Emissionen der klimaschädlichen THG vor allem durch die Freisetzung von Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) beteiligt, schwerpunktmäßig entstammen diese Emissionen:

 der enterischen Fermentation (Pansengärung) der Wiederkäuer;

 dem Einsatz stickstoffhaltiger (mineralischer bzw. organischer) Düngemittel;

 der Lagerung organischer Wirtschaftsdünger sowie

 den Verfahren der Landnutzung (z.B. Bodenbearbeitung) und Landnutzungsänderungen (z.B. Umwandlung von Grünland in Acker).

Im Rahmen eines Vertragsklimaschutzes mit der Landwirtschaft sollen konkrete Vorschläge zur Reduzierung von Treibhausgasen in der Landwirtschaft umgesetzt werden. Diese Maßnahmen sind an ihrem Minderungspotenzial, aber auch an ihrer Kosteneffizienz (Euro je Tonne CO2äq Vermeidungskosten) auszurichten und mit der Landwirtschaft in der Förderperiode der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2014 zu realisieren.

Je nach landwirtschaftlicher Produktionsausrichtung sind unterschiedliche Vermeidungsstrategien sinnvoll.

Zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Vertragsklimaschutzes in der Landwirtschaft sind als Ausgangsbedingungen zu beachten:

 einfache Umsetzbarkeit und Administrierbarkeit,

 Einbindung in die Philosophie der „Zweiten Säule“ und

 Ausgestaltung mit möglichst großen Synergien zum Boden-, Gewässer- und Naturschutz.

Darüber hinaus sollten sie

 möglichst geringe Mitnahmeeffekte generieren,

 weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche ermöglichen und

 für den Antragsteller ein interessantes Angebot darstellen.

Die in Rede stehenden Maßnahmen lassen sich entweder als Flächenmaßnahmen, als Investitionsförderung oder als Beratungsmaßnahmen umsetzen.

1. Wirksame und effiziente Flächenmaßnahmen wären:

a) Umwandlung von Acker in Grünland mit dem Fokus auf besondere Standorte, zum Beispiel Moore und andere grundwassernahe Standorte; Fortsetzung des Vertragsnaturschutzes (mit Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz) und Kombination mit Vernässungsmaßnahmen („Klimaschutz-Biotopgestaltungsmaßnahme“);

b) Optimierung des Düngemanagements mit erheblichen Potentialen zur THG-Senkung durch Effizienzsteigerung, dadurch deutlich verringerte Herstellung energieintensiver Mineraldünger sowie geringere Lachgasemissionen. Dabei sind insbesondere anwendungsbezogene Vorgaben (zum Beispiel Verzicht auf bestimmte Düngungsmaßnahmen, Einhaltung verlängerter Sperrfristen) denkbar;

c) Energieholzanbau auf Grenzstandorten durch Förderung des Anbaus schnell wachsender Hölzer, vor allem auf ertragsschwachen Ackerflächen, die nicht von wasser-, wald- und naturschutzfachlicher Bedeutung sind;

d) Anbau von Futterleguminosen mit positiven Auswirkungen auf Agrobiodiversität, Fruchtfolgegestaltung und Bodengesundheit, wobei die Aspekte hinsichtlich des Gewässerschutzes unter den Standortbedingungen Schleswig-Holsteins differenziert zu betrachten sind. Mit einer derartigen Maßnahme können Synergien zwischen pflanzlicher und tierischer Erzeugung in Bezug auf die Proteinbereitstellung erreicht werden.

2. In Form einer Investitionsförderung (Arbeitstitel: „Investitionen für den Klimaschutz“) ist eine Umsetzung der Maßnahme „Erweiterung der Lagerkapazität für flüssige organische Düngemittel auf über neun Monate in Kombination mit einer gasdichten Abdeckung von Lagerbehältern“ sinnvoll. Dadurch wird eine optimierte Stickstoffverwertung unterstützt. Hohe Synergieeffekte zwischen Klima- und Gewässerschutz lassen sich in Kombination der für den Klimaschutz bedeutenden gasdichten Abdeckung von Lagerbehältern zur Vermeidung einer Methan- und Ammoniakausgasung erreichen.

3. Durch Beratungsaktivitäten wäre ein „Klima- und Energiecheck“ auf landwirtschaftlichen Betrieben zur Aufdeckung von Schwachstellen und deren Abstellung vorstellbar, wobei u.a. folgende fachliche Schwerpunkte unterstützt werden könnten:

 Anwendung Humus schonender Bodenbearbeitungsverfahren;

 Gestaltung von Fruchtfolgen, u.a. zur Verbesserung des Humusmanagements;

 Senkung des Kraftstoffverbrauchs bei Feldarbeiten;

 Optimierung von Stallabluftverfahren zur Reduzierung von Ammoniakemissionen;

 Optimierung der Fütterung hinsichtlich der Stickstoff- und Phosphor-Zufuhr;

 Optimierung des Energieverbrauchs im landwirtschaftlichen Betrieb.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Seyfert | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel