Der Konsolidierungskurs der Landesregierung erhält einen weiteren rechtlichen Rahmen: Die Einzelheiten der in der Landesverfassung verankerten Schuldenbremse werden jetzt in einem Ausführungsgesetz festgeschrieben. Das Kabinett billigte gestern einen entsprechenden Entwurf von Finanzminister Rainer Wiegard. „Eine Rückkehr zur Schuldenpolitik wird damit auch formal erschwert. Spätestens 2020 – möglicherweise auch früher – werden wir in einem konjunkturell normal verlaufenden Jahr ohne neue Schulden auskommen und damit beginnen, die Altschulden zu tilgen“, sagte Finanzminister Rainer Wiegard.
Die Möglichkeit der Kreditaufnahme wird mit dem Ausführungsgesetz streng begrenzt. Näher geregelt wird insbesondere, in welcher Höhe eine Tilgung erfolgen muss, unter welchen Voraussetzungen ein ausgeglichener Haushalt vorliegt, wie das Verfahren der Konjunkturbereinigung auszugestalten ist und wie mit Abweichungen des Haushaltsvollzugs von der Planung umzugehen ist. Die Grenze der Kreditaufnahme darf in finanziellen Ausnahmesituationen, wie beispielsweise nach Naturkatastrophen, nur durch einen Landtagsbeschluss überschritten werden, der mit einer Zweidrittel-Mehrheit beschlossen wird. „Das stärkt die Rechte der Opposition und verhindert, dass sich eine Regierung bequem Mittel beschaffen kann, um unbequeme Haushaltsentscheidungen zu vermeiden“, erklärte Wiegard. Bei einer solchen Entscheidung muss der Landtag künftig den Tilgungsplan gleich mitbeschließen.
Mit dem Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse in der Landesverfassung werde der Konsolidierungskurs in Schleswig-Holstein klar geregelt, erklärte Wiegard. „Damit füllen wir die Regelung in der Landesverfassung aus und gießen das in Gesetzestext, was wir mit dem Doppelhaushalt 2011/2012 und der Finanzplanung bereits erfolgreich praktizieren. So konnten wir im Jahr 2011 die Neuverschuldung im Vergleich zum Vorjahr um 818 Millionen Euro senken, weil wir wie versprochen unerwartete Steuermehreinnahmen ausschließlich zur Schuldensenkung verwendet und eine strenge Haushaltsdisziplin eingehalten haben“, so Wiegard.
Diese Politik sei kein Selbstzweck, erklärte der Finanzminister. Es gehe darum, künftige Generationen nicht in unvertretbarer Weise zu belasten. Wiegard erinnerte an die Maxime: „Niemand hat das Recht, keine Regierung und kein Parlament, noch nicht geborene Generationen mit Schulden zu belasten, weil wir nicht mit dem Geld auskommen wollen, das wir heute erwirtschaften.“
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