Schnee und Eis umweltfreundlich begegnen – Auftauende Mittel dürfen auf öffentlichen Flächen (Gehwegen) nicht verwendet werden

Mit Einbruch von Eis und Schnee hält der Handel Streusalz zum Verkauf bereit. Auch wenn der Handel das Streusalz verkaufen darf, so ist in Lübeck die Verwendung von auftauenden Mitteln, eben Streusalz, auf öffentlichen Flächen, und damit auch Gehwegen, verboten!

Die Lübecker Straßenreinigungssatzung überträgt dem Grundstückseigentümer die Pflicht zur Schnee- und Glättebeseitigung des dem Grundstück anliegenden Gehwegs. Im § 5 Abs. 2 wird u. a. darauf hingewiesen, dass auftauende Mittel nicht verwendet werden dürfen. Es sind abstumpfende Stoffe einzusetzen.

Das Streuen von auftauenden Mitteln ist aus gutem Grund verboten: Streusalz verursacht Schäden an Straßenbäumen und Sträuchern. Natriumchlorid als Hauptbestandteil des Streusalzes verdrängt die im Boden für die Pflanzen verfügbaren Nährstoffe, wie Calzium und Magnesium. Auch für Haustiere ist Streusalz schädlich – es verätzt die Pfoten der Tiere. Korrosionsschäden an Fahrzeugen gehen häufig auf das Konto von Streusalz. Auch Kleidung und Schuhe werden in Mitleidenschaft gezogen.

Das Salz gelangt mit dem Schmelzwasser in den Boden und durch das Entwässerungssystem in die Gewässer. Das Grundwasser und die Flüsse werden belastet. Eine Versalzung der Trinkwasservorräte kann die Folge sein. Darüber hinaus erschwert Streusalz die Klärung der Abwässer in der Kläranlage.

Bei Schneefall reicht es oft aus, Gehwege gründlich mit Schippe oder Besen zu räumen. Eine umweltfreundliche und sichere Alternative ist das Beräumen der Flächen und das Streuen mit salzfreien, abstumpfenden Streumitteln, wobei möglichst Produkte verwendet werden sollten, die mit dem „Blauen Engel“ ausgezeichnet sind. Solche Produkte stumpfen glatte Wege sicher ab und schonen dabei auch Gehölze und Bäume am Wegesrand. Weitere Infos auch zu Anbietern und Produkten gibt es unter www.blauer-engel.de, Stichwort: „Streugut“.

Erlaubt sind darüber hinaus Streumittel wie Sand, Splitt und Granulat. Aber auch bei diesen Materialien ist zu beachten, dass sie sich umweltschädlich auswirken können, insbesondere wenn sie zu massiv ausgebracht werden. Darum bitte sparsam verwenden. Hier noch ein wichtiger Hinweis: Jeder Eigentümer / Reinigungspflichtige ist laut Straßenreinigungssatzung verpflichtet, die Streumittel wieder aufzunehmen. +++

Presseamt Lübeck