"Made in Germany"-Siegel: aktuell kein Thema (Foto: pixelio.de/ Gerd Altmann)

Zollrecht: „Made in Germany“-Siegel nicht in Gefahr – Produkte sollen zu 45 Prozent aus Deutschland stammen

Die Europäische Kommission diskutiert aktuell über Änderungen im Rahmen des Zollrechts. Experten befürchten immensen Schaden für die deutsche Wirtschaft und Verwirrung bei den Verbrauchern. „In den Medien werden hier gern zwei Dinge miteinander vermischt: Der Vorschlag der EU bezieht sich nicht auf das ‚Made in Germany‘-Siegel“, so Ulrich Ackermann, Abteilungsleiter für Außenwirtschaft beim Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau http://www.vdma.org , gegenüber pressetext. Es handle sich stattdessen vor allem um ein Problem der Zollkodexdurchführungsverordnung."Made in Germany"-Siegel: aktuell kein Thema (Foto: pixelio.de/ Gerd Altmann)

Zollgesetz eigentliches Problem

 

Medienberichten zufolge fordert der litauische EU-Kommissar Algirdas Semeta für das Gütesiegel einen Mindest-Wertanteil der Produkte von 45 Prozent, welcher aus Deutschland stammen soll. Momentan können Produkte auch zu mehr als 90 Prozent im Ausland gefertigt werden und trotzdem das deutsche Siegel erhalten. EU-Recht zufolge gilt das Land als Herkunftsland, in welchem die letzten wesentlichen Änderungen vorgenommen werden.

„Das geltende Ursprungsrecht ist unbürokratisch und international anerkannt. Die EU-Kommission sollte ihr Versprechen umsetzen, Bürokratie abzubauen und mittelständische Unternehmen bei der Internationalisierung unterstützen“, meint Hans Heinrich Driftmann, Präsident der deutschen Industrie und Handelskammertag http://www.dihk.de .

Änderungen schaffen Mehraufwand

„Das ‚Made in Germany‘- Siegel ist ein Begriff aus dem Wettbewerbsrecht. Es gibt hier keine genaue Definition und auch keine Prozentsätze. Die Firmen entscheiden selbst, wann sie das Siegel verwenden. Die momentane Diskussion über Prozentsätze und die Definition des Herstellungslandes bezieht sich ausschließlich auf Änderungen des Zollkodex“, so Ackermann.

Vor allem Sektoren wie Autobau, Elektrotechnik, Maschinen- und Anlagenbau wären betroffen. Die deutsche Wirtschaft ist davon überzeugt, dass die Änderungen einen erheblichen Mehraufwand schaffen und steigende Kosten folgen werden. Auch in der Kommission findet der Vorschlag nicht nur Anklang.

Herkunftsland entscheidend

Ausgangslage war ein Vorabentscheidungsverfahren des Europäischen Gerichtshofes. Inhaltlich ging es um Antidumpingzölle auf Produkte aus Nordkorea, die aus chinesischen Stahlseilen hergestellt wurde. Ein deutscher Konzern klagte und bekam Recht in seiner Argumentation, dass die Seile zwar in Nordkorea zusammengesetzt werden, das Herstellungsland allerdings China sei.

„Beim Stahlseil-Fall handelt es sich um einen speziellen Fall und sollte nicht als Regel verstanden werden. Die Änderungsvorschläge der Kommission haben keinen sichtbaren Nutzen und sind deswegen nicht notwendig. Nach der aktuellen Zollkodex-Durchführungsverordnung ist das Land Herstellungsland, in dem die letzte wesentliche und wirtschaftliche Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat und das sollte so bleiben“, meint Ackermann.

Aussender: pressetext.redaktion, Ansprechpartner: Jana Seywald
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