Bestandsschutz für Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsschulen / Bildungsminister Klug: „Der Elternwille ist entscheidend“

KIEL. „Wenn eine Gemeinschaftsschule ihr pädagogisches Konzept ändern will, gibt es für die Schülerinnen und Schüler, die diese Schule bereits besuchen, einen Bestandsschutz“, sagte heute (12. Januar) Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug. „Für mich ist bei dieser Frage der Elternwille entscheidend“, betonte der Minister. Das bestehende pädagogische Konzept gelte also für die bestehenden Jahrgänge in diesen Fällen fort.

Im Einklang mit dem Elternwillen könnte ein Wechsel zu abschlussbezogenen Klassenverbänden aber trotzdem stattfinden: Will eine Gemeinschaftsschule auch für die bestehenden Jahrgänge das neue pädagogische Konzept umsetzen, müsse sie nach einer schriftlichen Befragung die Zustimmung aller Eltern haben, sagte Klug. Möchte eine Schule in einem Jahrgang parallel zum bisherigen pädagogischen Konzept auch abschlussbezogene Klassenverbände einrichten, müssen dafür so viele Eltern stimmen, dass bis zum Erreichen der Abschlussklassen eine Klassenbildung ohne Mehraufwand gewährleistet sei.

 

 Thomas Schunck | Ministerium für Bildung und Kultur | Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel