Verbraucherschutz und Telekommunikation: „Smartphones“ und ihre Tücken

KIEL. Elektronische Geräte, nicht zuletzt „Smartphones“, finden sich in diesem Jahr auf vielen Weihnachtswunschzetteln. Verbraucherschutzministerin Dr. Juliane Rumpf hat deshalb darauf hingewiesen, dass diese besonderen mobilen Telefone neben vielen Vorzügen auch einige Tücken bereithalten: „Unbedingt sollten ‚Smartphone‘-Einsteiger auf versteckte Kostenfallen achten, denn bundesweit gehen pro Monat bei den Verbraucherzentralen der Länder schätzungsweise 22.000 Beschwerden allein hierzu ein“, sagte sie heute (20. Dezember) in Kiel. Jedes viertes Mobiltelefon sei mittlerweile ein „Smartphone“. Mit diesen Fast-Alleskönnern ist man per E-Mail, Instant Messenger oder über soziale Netzwerke ständig auf dem Laufenden. Was oft übersehen wird, ist der zur Nutzung erforderliche Internetzugang. Nicht umsonst werden viele dieser Geräte gleich mit einem Datentarif oder einer „Flat-Rate“ angeboten, denn das regelmäßige Abrufen von Mails oder anderen Diensten erzeugt je nach Intensität einen erheblichen Datenverkehr. Solange man mit seinem Smartphone beim eigenen Anbieter eingebucht ist, stellt dies auch oft kein Problem dar. Je nach Vertragsart wird bei Überschreiten des zulässigen Datenvolumens entweder die Geschwindigkeit gedrosselt oder zusätzliche Datenmengen werden mit einem erträglichen Preisaufschlag abgerechnet. „Es kommt aber dann zu bösen Überraschungen auf der Rechnung, wenn das ‚Smartphone‘ sich automatisch in das Internet einloggt, um Updates jeglicher Art herunterzuladen“, warnt die Verbraucherschutzministerin.

Eine weitere böse Überraschung erwarte „Smartphone“-Nutzer oft im Ausland. Dort sind nämlich alle Vereinbarungen zum Beispiel über Freikontingente mit dem eigenen Mobilfunkbetreiber hinfällig. Es wird sofort eine höhere Gebühr verlangt, zusätzlich berechnen manche Anbieter noch Tagespauschalen oder Fixpreise pro Verbindung. Auch bereits in Grenznähe könne man leider in solche Kostenfallen tappen. Wenn das Smartphone den Sendemasten eines anderen Anbieters als stärksten Sender ermittelt, wird es sich dort einbuchen – sofern es ein so genanntes Roaming-Abkommen zwischen dem eigenen Mobilfunkbetreiber und dem anderen Netzbetreiber gibt. „Dann gelten sowohl bei Daten als auch bei Sprache die teuren Gebühren für Auslands-Roaming. Verbraucher sollten also in Grenznähe bei ihrem Smartphone die automatische Netzwahl ausschalten und ihren Anbieter fest einstellen“, rät Juliane Rumpf. Zudem solle man im Ausland das Roaming bei Datendiensten generell oder, wenn das „Smartphone“ eine solche Einstellung nicht zur Verfügung stellt, die Datendienste komplett abschalten.

Die dritte Kostenfalle sei die „klassische“ Internetabzocke. Hierbei geht es um vermeintliche kostenfreie Angebote, bei denen aber der Preis verschleiert bzw. versteckt wird. Diese werden nach und nach auch für „Smartphones“ angeglichen, um die Verbraucher nunmehr auch mobil zur Kasse zu bitten. „Ein vielleicht unbeabsichtigter Klick auf einen Werbebanner beispielsweise kann in eine Abo-Falle führen und wird mit der nächsten Mobilfunkrechnung abgerechnet“, so Verbraucherschutzministerin Rumpf. Auch mobiles Bezahlen, das sogenannte WAP-Billing, sei riskant und sollte beim Netzbetreiber gesperrt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Ansprechpartner: Dr. Boris Wita, Telefon 0431 / 590 99 – 0, sowie im Internet: www.verbraucherzentrale-sh.de

Christian Seyfert, Christiane Conrad
| Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Kiel