Hammer und Handschellen: Urteil für Kino.to (Foto: pixelio.de/Thorben Wengert)

Kino.to-Mitarbeiter zu drei Jahren Haft verdonnert – Amtsgericht Leipzig verhängt harte Sanktionen für Raubkopien im Netz

Heute, Mittwoch, hat das Amtsgericht Leipzig wieder einen der Drahtzieher des ehemaligen Filmportals Kino.to verurteilt. Der Haupt-Administrator bekam drei Jahre wegen gewerbsmäßiger Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Mio. Fällen.

Es wird von der „denkbar schwersten Urheberrechtsverletzung in der deutschen Geschichte“ gesprochen. Nach Aussagen der sächsischen Generalanwaltschaft soll es insgesamt in dieser Causa mehr als 20 Beschuldigte geben. Vergangenen Freitag wurde bereits ein Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Strafmaß soll als Abschreckung dienen, begründet der Richter.Hammer und Handschellen: Urteil für Kino.to (Foto: pixelio.de/Thorben Wengert)

Strafrechtlicher Weg ist Ultima Ratio

„Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ So lautet Paragraph 106 des deutschen Urhebergesetzes. Das Höchstmaß der Strafbemessung sind also drei Jahre.

„Werden die Summen beachtet, welche durch diese illegalen Aktivitäten verdient wurden, war die Verurteilung zu drei Jahren im vorliegenden Fall nicht unbegründet“, meint Markus Gronau, Anwalt für Urheberrecht der Kanzlei Praetoria Rechtsanwälte http://praetoria-legal.com , gegenüber pressetext.

Da es sich hier um gewerbliche Tätigkeiten handelt, sind auch die Sanktionen entsprechend streng. „Der strafrechtliche Weg ist allerdings die Ultima Ratio. Strafanträge werden in kleinen Urheberrechtsfällen kaum gestellt. Diese verbleiben auf dem Zivilrechtsweg“, führt Gronau aus.

Online-Werbung macht meisten Umsatz

Der gelernte 27-jährige Kfz-Mechaniker, einer der Hauptakteure des illegalen Filmportals Kino.to, gestand, dass er in rund drei Jahren 226.500 Euro für seine Mitarbeit verdient hat. Er betreute das Nutzerforum. Zudem betrieb er einen Rechner, auf dem die illegalen Kopien für das Streaming gelagert wurden.

„Es ging ihnen darum, schnell und unkompliziert Geld zu verdienen“, so Richter Mathias Winderlich. Geld machten aber andere. Gegen den Kopf von Kino.to und zwei weitere Hauptbeschuldigte liegen bereits weitere Anklagen beim Landesgericht Leipzig vor. Die Portalbetreiber verdienten einen Mio.-Umsatz mit Online-Werbung. Auf ihren Konten befanden sich rund 2,5 Mio. Euro, welche beschlagnahmt wurden.

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Hammer und Handschellen: Urteil für Kino.to (Foto: pixelio.de/Thorben Wengert)