Ortsumgehungen Bredstedt, Struckum, Hattstedt: Erörterungstermine im Dezember 2011 und Anfang Januar 2012

(Kiel/Flensburg, den 2.12.2011) Für den Neubau der Ortsumgehungen Bredstedt, Struckum und Hattstedt im Zuge der Bundesstraße 5 hat der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) die Erörterungstermine auf Dezember 2011 und die erste Januarhälfte 2012 festgelegt. Nach den Worten von LBV-Direktor Torsten Conradt erhalten die so genannten „Träger öffentlicher Belange“ wie etwa Naturschutzverbände sowie diejenigen Bürger, die bereits Einsprüche erhoben haben, in diesen Tagen die Erwiderungen des Landes zu den jeweiligen Einwendungen.

 

„Wir bedauern, dass die Erwiderungen nicht so schnell wie geplant und gewohnt erstellt werden konnten und wir damit unser ehrgeizig gestecktes Ziel, zum Jahreswechsel bereits den Planfeststellungsbeschluss vorzulegen, nicht erreichen. Wir haben den Bearbeitungsumfang schlicht unterschätzt“, so Conradt. Im Rahmen der Planauslegung habe es zahlreiche Einwendungen gegeben, die in einigen Bereichen auch zu Planänderungen geführt hätten. „Diese Änderungen wie beispielsweise die Neuordnung des Wirtschaftswegenetzes im Raum Hattstedt infolge des Verzichts auf eine bislang geplante Brücke über einen Wirtschaftsweg mussten zunächst im Detail ausgearbeitet werden. Auch die Aktualisierung der Roten Liste der Vogelarten in Schleswig-Holstein führte zu einem erneuten Überprüfungsbedarf der Planung“, so der Chef der Planungsbehörde weiter.

Durch die sehr intensive Verknüpfung des planerisch äußerst anspruchsvollen Neubauvorhabens mit den laufenden Flurbereinigungsverfahren des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) konnten in den zurückliegenden Monaten bereits entsprechende Abstimmungen auch unter Einbindung der Landgesellschaft Schleswig-Holstein abschließend vorgenommen werden. „Wir gehen deshalb davon aus, dass in den verfahrensmäßig vorgesehenen Erörterungsterminen schnell Einvernehmen mit den Trägern der öffentlichen Belange erzielt werden kann“, so Conradt weiter. Einzelheiten zu den Erörterungsterminen und den jeweiligen Themen können auf der Internet-Seite des LBV-SH (www.lbv-sh.de) unter der Rubrik „Erörterungstermine“ abgefragt werden.

Der ursprünglich vorgesehene Termin für den Erlass des Planfeststellungsbeschluss Ende 2011, der zuletzt noch im August bestätigt worden war, konnte nicht zuletzt auch wegen der im Herbst angefallenen zusätzlicher Anforderungen an den LBV-SH nicht mehr eingehalten werden. Dabei handelte es sich unter anderem um:

• die Bearbeitung der Anforderungen des Bundesrechnungshofes im Rahmen einer Überprüfung der des B-5-Abschnitts Hattstedt-Bredstedt. „Diese Aufgabe hat in den letzten Monaten einen unerwartet hohen Arbeitsumfang eingenommen, weil vergleichende Untersuchungen zu den Planänderungen aufgestellt werden mussten, um die Kostenneutralität der einzelnen Planänderungen zu belegen“, sagte Conradt.

• zusätzliche Begutachtungen im Zusammenhang mit den Einwendungen im Bereich Jelstrom, da die ökologische Ausstattung des betroffenen Gebietes zwischenzeitlich nicht unwesentlich verändert wurde. Die Feststellungen des Gutachtens, wonach die ursprünglich vorhandene Artenvielfalt zugunsten von Monokulturen gewichen ist, zog eine umfassende Nachbewertung der abwägungsrelevanten Belange nach sich.

Conradt: „Gegenwärtig erwarten wir nicht, dass zu den Ergebnissen der Erörterungstermine weitere Planänderung erforderlich werden. Dann könnte rund drei Monate nach Abschluss der Erörterungen der Planfeststellungsbeschluss erlassen werden.“

Wirtschaftsministerium S.H.