GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Gründungsmitglied der Deutschen Taliban Mujahideen (DTM) und ein mutmaßliches Al Qaida-Mitglied

Die Bundesanwaltschaft hat am 15. November 2011 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen den 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen Yusuf O. und den 22-jährigen österreichischen Staatsangehörigen Maqsood L. erhoben.

Der Angeschuldigte Yusuf O. ist hinreichend verdächtig, sich von September 2009 bis mindestens Ende April 2010 als Gründungsmitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung Deutsche Taliban Mujahideen (DTM) beteiligt zu haben. Anschließend soll er bis Ende Mai 2011 Mitglied der Al Qaida gewesen sein (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1, §§ 52, 53 StGB). Dem Angeschuldigten Maqsood L. wird vorgeworfen, sich von Juli 2010 bis Mai 2011 als Mitglied an der Al Qaida beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der Angeschuldigte Yusuf O. reiste im Mai 2009 von Deutschland in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet, um am gewaltsamen Jihad gegen das afghanische und pakistanische Militär sowie die Angehörigen der ISAF-Schutztruppe teilzunehmen. Zu diesem Zweck gründete er dort im September 2009 mit weiteren Jihadisten aus Deutschland die terroristische Vereinigung Deutsche Taliban Mujahideen (DTM). In der Folge durchlief er eine Ausbildung im Umgang mit Sprengstoff und Schusswaffen und beteiligte sich an Kampfeinsätzen der DTM. Außerdem trat er in Propagandavideos der Vereinigung auf und versuchte in Internetchats und mit E-Mails, in Deutschland neue Mitglieder und Unterstützer für die DTM zu gewinnen.

Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt ab Mai 2010 schloss sich der Angeschuldigte der Al-Qaida an. In Waziristan lernte er den Mitangeschuldigten Maqsood L., der sich der Al Qaida im Juli 2010 angeschlossen hatte, kennen. In der Folgezeit erhielten beide von einem Führungsmitglied der Organisation den Auftrag, in Europa Aufgaben für die Al Qaida zu übernehmen. Sie sollten Geld für die Organisation sammeln, neue Mitglieder und Unterstützer rekrutieren und sich für nicht näher bestimmte Operationen der Vereinigung bereithalten. Zu diesem Zweck wurden die Angeschuldigten im Umgang mit Sprengstoff und Waffen ausgebildet und in der Anwendung von Verschlüsselungsprogrammen geschult. Ende Januar 2011 traten sie die Rückreise nach Europa an. Im Mai 2011 gelangten sie über den Iran und die Türkei nach Budapest. Nach wenigen Tagen reiste der Angeschuldigte Yusuf O. weiter nach Wien, wo er ausgestattet mit Audiobotschaften des Mitangeschuldigten Maqsood L. in dessen radikal-islamistisch geprägtem Bekanntenkreis um Unterstützung der Al Qaida warb. Nach seiner Rückkehr nach Budapest beauftragte er Maqsood L., in der islamistischen Szene in Berlin neue Kämpfer für Al Qaida zu gewinnen und Geld für die Organisation zu sammeln. Maqsood L. reiste Mitte Mai 2011 nach Berlin und suchte die vom Angeschuldigten Yusuf O. beschriebenen Kontaktpersonen auf. Bis zu seiner Festnahme am 16. Mai 2011 war es ihm gelungen, insgesamt 1.000 Euro für die Al Qaida zu sammeln.

Der Angeschuldigte Maqsood L. wurde am 16. Mai 2011 in Berlin aufgrund eines Europäischen Haftbefehls der österreichischen Justizbehörden wegen eines anderen Tatvorwurfs festgenommen. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erließ am 3. Juni 2011 Haftbefehl gegen ihn (vgl. Pressemitteilung Nr. 21/2011 vom 3. Juni 2011). Der Angeschuldigte Yusuf O. wurde am 31. Mai 2011 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 25. März 2011 in Wien festgenommen und am 20. Juni 2011 nach Deutschland überstellt (vgl. Pressemitteilung Nr. 22/2011 vom 20. Juni 2011). Beide Angeschuldigte befinden sich in Untersuchungshaft.

 

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)