Mehr Eigenverantwortung für Kreise, Städte und Gemeinden Land beschließt Kommunalisierung der Regionalplanung

KIEL. Mit einer Gesetzesinitiative zur Kommunalisierung der Regionalplanung setzt die Landesregierung ihren Kurs zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung weiter fort. Wie Innenminister Klaus Schlie am Dienstag (29. November) in Kiel mitteilte, erhalten die Kreise, Städte und Gemeinden bei Entscheidungen über die regionale Entwicklung mehr Gestaltungsspielraum und Verantwortung. Der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung, der jetzt in die parlamentarische Beratung geht, sieht vor, dass die Regionalpläne, die für die fünf Planungsräume in Schleswig-Holstein bislang vom Land in staatlicher Regie aufgestellt wurden, künftig in den Regionen des Landes erarbeitet, beschlossen und umgesetzt werden. Nach Vorstellung der Landesregierung soll das Gesetz am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf sieht im Einzelnen vor, dass sich die Kreise und kreisfreien Städte eines Planungsraums darauf verständigen, wer von ihnen künftig mit der Aufgabe betraut werden soll, den jeweiligen Regionalplan aufzustellen und zu ändern. Der so ausgewählte Kreis oder die kreisfreie Stadt sind gleichzeitig dafür zuständig, das Raumordnungsrecht insgesamt umzusetzen. Zusätzlich sollen sie die Flächennutzungspläne der Kommunen genehmigen, – eine Aufgabe, die derzeit noch im Innenministerium wahrgenommen wird.

In jedem Planungsraum entsteht so eine einzige Stelle, die die regionale Planung leitet und in der weitere Aufgaben der Raumordnung gebündelt werden. „Das Land gibt Aufgaben ab und stärkt die Eigenverantwortung der Kommunen, ohne dass eine neue bürokratische Verwaltungsebene entsteht“, sagte Schlie. Die kommunale Planungshoheit werde nicht unzulässig eingeschränkt. Denn der Regionalplan kann nur dann als Satzung verabschiedet werden, wenn alle Kreistage und Stadtvertretungen der kreisfreien Städte des jeweiligen Planungsraums zugestimmt haben. Die Städte und Gemeinden der Kreise eines Planungsraumes müssen an der Erarbeitung eines Regionalplanentwurfs von Anfang an intensiv beteiligt werden.

Für das Land wird die Kommunalisierung der Regionalplanung allerdings um rund 750.000 Euro jährlich teurer, weil Einsparungen von Personalkosten im Innenministerium in Höhe von 510.000 Euro Ausgleichszahlungen an die Kommunen von 1.258.000 Euro gegenüberstehen. Das Land ist nach dem Konnexitätsgrundsatz in der Landesverfassung verpflichtet, bei der Übertragung von Landesaufgaben auf die Kommunen deren dadurch entstehenden Mehrbelastungen auszugleichen. Wie Schlie sagte, stehen die Mehrkosten des Landes im Vergleich zu der großen politischen Bedeutung der Kommunalisierung der Regionalplanung in einem finanziell vertretbaren Verhältnis.

Ein Regionalplan setzt die Ziele der Landesplanung um. Er legt für den jeweiligen Planungsraum fest, welche Flächen wie genutzt werden sollen, beispielsweise als Wohn-, Industrie-, Gewerbe- oder Dienstleistungsgebiete, als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet, für Verkehrswege und Leitungen oder als Flächen für Erholung und Freizeit.

Die fünf Planungsräume in Schleswig-Holstein:

Planungsraum I: Schleswig-Holstein Süd mit den Kreisen Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg.

Planungsraum II: Schleswig-Holstein Ost mit dem Kreis Ostholstein und der kreisfreien Stadt Lübeck.

Planungsraum III: Schleswig-Holstein Mitte mit den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster.

Planungsraum IV: Schleswig-Holstein Süd-West mit den Kreisen Dithmarschen und Steinburg.

Planungsraum V: Schleswig-Holstein Nord mit den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie der kreisfreien Stadt Flensburg.

Weitere Informationen im Internet auf der Seite

www.innenministerium.schleswig-holstein.de → Landesplanung → Raumordnungspläne

Thomas Giebeler | Innenministerium | Kiel