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EU-Kommission legt sich mit Facebook an – Neue Datenschutzregelung zwingt zu Änderungen am Geschäftsmodell

 

Im Januar 2012 präsentiert die Europäische Kommission Vorschläge zur Anpassung der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995. Als einer der wichtigsten Punkte gilt die Ausweitung der Anwendbarkeit von EU-Recht auf alle Firmen, die in Europa tätig sind. Personalisierte Werbung soll auch für Firmen mit außereuropäischem Hauptsitz, wie etwa Facebook, nur mit Einverständnis der User möglich sein, wie der Sunday Telegraph berichtet. „Im Kern geht es hier um eine Entzerrung des Wettbewerbs. Derzeit haben US-Unternehmen einen Vorteil am Markt. Den Untergang von Facebook bedeuten neue Vorschriften aber nicht“, sagt Hans Zeger von der ARGE Daten http://www.argedaten.at gegenüber pressetext.EU

Viele Interessen

Die Vorschläge, die Anfang des kommenden Jahres präsentiert werden, sollen möglichst schnell zu einer bindenden Verordnung führen. „Es ist unwahrscheinlich, dass es vor 2015 eine Lösung geben wird. Das Thema Datenschutz spielt normalerweise keine zentrale Rolle“, so Zeger. Dass es eine Datenschutz-Reform geben wird, steht außer Frage. „Wettbewerbsverzerrungen sind ein Hauptgrund dafür, dass es überhaupt Datenschutzgesetze gibt. Es sind starke wirtschaftliche Interessen an einer Gleichstellung der Marktteilnehmer in Europa vorhanden“, sagt Zeger. Auch die verstärkte Präsenz von Facebook-Lobbyisten in Brüssel, über die Die Zeit berichtet hat, wird daran nichts ändern.

Das Geschäftsmodell von Facebook basiert darauf, möglichst komplette Datensätze über die User anzulegen und so hochgradig personalisierte Werbemöglichkeiten an die Wirtschaft zu verkaufen. Das soziale Netzwerk selber behauptet, dass die Datensätze der Nutzer nur anonymisiert weitergegeben werden. Trotzdem muss in Zukunft das Einverständnis der User eingeholt werden, wenn die EU-Kommission ihre Pläne umsetzt. „Facebook muss sein Geschäftsmodell anpassen und Wege finden, das Einverständnis der Nutzer zu bekommen. Das muss GMX auch und die überleben ganz gut. Der kolportierte Wert von Facebook wird dadurch aber wahrscheinlich näher an den realen Unternehmenswert heranrücken“, erklärt Zeger.

Börsengang unter Druck

Facebook verpflichtet sich auf dem Papier schon seit Jahren freiwillig strengere Datenschutzrichtlinien einzuhalten. „Die Unterzeichnung des Save-Harbour-Abkommens sollte im Wesentlichen die Einhaltung europäischer Normen garantieren. Facebook hat sich bisher aber nicht daran gehalten. Klagemöglichkeiten gibt es derzeit nur in den USA“, sagt Zeger. Durch eine Reform des EU-Rechts könnte Facebook auch in Europa geklagt werden. Den geplanten Börsengang des sozialen Netzwerks könnte eine reformierte europäische Rechtssprechung erschweren.

„Facebook ist derzeit die größte Spam-Maschine der Welt. Wenn die Firma sich nicht mehr hinter schwindeligen AGBs verstecken kann, wird das Geschäft härter. Zuckerberg sollte jetzt nehmen, was er kriegen kann, anstatt auf utopische Beträge in der Zukunft zu spekulieren. Seine Milliarden sind nur virtuell“, sagt Zeger.

 

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