Arbeitsminister Garg: Beschlüsse der Bundesregierung zur Pflege sind wichtige Schritte zur dauerhaften Sicherung – weitere müssen folgen

KIEL/LEIPZIG. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder endete heute (24.11.) in Leipzig. Die für Arbeit und Soziales zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder haben dort unter anderem zum Thema Pflege und zu verbindlichen Lohnuntergrenzen beraten. Zum Thema Pflege konnten sich die CDU- und SPD-geführten Länder nicht auf einen gemeinsamen Beschluss einigen. Arbeits- und Sozialminister Dr. Heiner Garg betonte dazu:

„Die CDU-geführten Länder haben sich für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, der als Maßstab für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit nicht mehr die erforderliche Pflegezeit, sondern die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit eines Menschen heranzieht, ausgesprochen. Die Sicherung einer menschenwürdigen Pflege ist eine zentrale sozial- und gesellschaftspolitischen Aufgaben unseres Landes. Von besonderer Bedeutung ist die häusliche Pflege für eine an den Wünschen und Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientierten pflegerischen Versorgung. Dies erfordert ein Gesamtkonzept, das die Zusammenarbeit der Akteure mit ihren unterschiedlichen Kompetenzen in sozialräumlichen Hilfesystemen in der Stadt, in Stadtteilen und im ländlichen Raum bündelt.

Die Pflegeversicherung braucht eine dauerhaft gesicherte Finanzierung. Angesichts des demografischen Wandels ist es zwingend erforderlich, mit dem Aufbau einer verlässlichen und ausreichenden Demografiereserve zu beginnen. Hierzu wird mit der von der Regierungskoalition und dem Bundeskabinett am 6. bzw. 16. November 2011 beschlossenen Einführung einer Demografiekomponente ein wichtiger Schritt getan. Weitere müssen folgen.

Gemeinsam mit der Bundesregierung sollten die Leistungen für Menschen mit Demenz und mit Pflegebedarf weiterentwickelt werden. Dabei ist eine weitere Anpassung und eine sachgerechte Flexibilisierung des Leistungsrechts erforderlich. Ebenso sollte die aufsuchende Pflegeberatung, die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege und die Wohnraumanpassung gestärkt und im erweiterten Umfang finanziert werden.

Darüber hinaus sind in Zukunft folgende weiteren Reformmaßnahmen notwendig: Die ambulanten Sachleistungen in den Pflegestufen I und II sind schrittweise an die stationären Leistungen der Pflegeversicherung anzupassen und gleichzeitig das Pflegegeld proportional anzuheben.

Zur Sicherung der Leistungsversprechen der Sozialen Pflegeversicherung ist einer Entwertung der Leistungen durch entsprechende Dynamisierungen der Leistungen entgegenzutreten.

Handlungsbedarf besteht außerdem in Bezug auf die Schaffung einer gemeinsamen Pflegeausbildung, bei der neben der Vereinheitlichung der Ausbildung vor allem auch im Hinblick auf die Finanzierung der Ausbildungskosten ein Gleichklang zwischen Kranken- und Altenpflegebereich hergestellt werden muss. Hierzu müssen die von der Bund-Länder-AG „Weiterentwicklung der Pflegeausbildungen“ erarbeiteten Eckpunkte für ein neues Berufsgesetz, vom Bund schnellstmöglich vorgelegt werden.“

Ein Antrag Schleswig-Holsteins zum Thema verbindliche Lohnuntergrenzen wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag enthält einen Vorschlag einer unabhängigen Kommission zur Lohnfindung, die dort greifen soll, wo die Tarifautonomie heute faktisch nicht gelebt werden kann. Die Kommission sollte drittelparitätisch aus Vertretern von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Wissenschaft besetzt werden. Die Berufung der Mitglieder soll in einem einvernehmlichen Verfahren gestaltet werden. „Wir werden uns weiterhin für eine angemessene Lösung einsetzen. Dieses Thema ist zu wichtig, um es aus taktischen oder parteilichen Gründen scheitern zu lassen“, so Garg abschließend.

Antrag Schleswig-Holsteins: www.sozialministerium.schleswig-holstein.de

Christian Kohl | Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit |Kiel