Minister Garg betonte dazu:
„Mit der dauerhaften Aufstockung von Löhnen ist eine fragwürdige Subventionierung von Unternehmen Praxis geworden, die weder aus marktwirtschaftlicher noch aus sozialpolitischer Sicht sinnvoll ist. Dem soll durch verbindliche Lohnuntergrenzen entgegenwirkt werden“. Der Mitte Oktober eingereichte Antrag enthält den Vorschlag einer unabhängigen Kommission zur Lohnfindung. „Es geht darum, Tarifautonomie zu stärken. Dort, wo sie heute faktisch nicht gelebt werden kann, sollte ein unabhängiges Gremium regionale und branchenspezifische Lohnuntergrenzen vorschlagen können“, so Garg. Zur Kommission werden folgende wesentliche Eckpunkte vorgeschlagen:
a) Die Kommission soll drittelparitätisch aus Vertretern von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Wissenschaft besetzt werden. Die Berufung der Mitglieder soll in einem einvernehmlichen Verfahren gestaltet werden.
b) Die Kommission soll eigenständig darüber entscheiden, ob sie regional- und/oder branchenspezifisch differenzierte Lohnuntergrenzen oder eine einheitliche Grenze als sachdienlichen Interessensausgleich ansieht und ob sie ihre Vorschläge entsprechend gestaltet.
c) Die von Weisungen unabhängige Kommission soll jährlich die Höhe der Lohnuntergrenzen verbindlich vorschlagen.
„Im Interesse von Arbeitnehmern und im Interesse all jener Arbeitgeber, die auch heute schon verantwortungsvolle Löhne zahlen, werbe ich für eine Einigung in dieser Frage“, so Garg abschließend.
Der eingebrachte Antrag ist angefügt.
Christian Kohl | Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit | Kiel