Schleswig-Holstein startet Kampagne „Leistungsstark trotz Handicap“

KIEL. Im Kieler Landeshaus hat heute (7.11.) Arbeits- und Sozialminister Dr. Heiner Garg gemeinsam mit Jürgen Goecke, Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, die Kampagne „Leistungsstark trotz Handicap“ offiziell gestartet. Rund 150 Arbeitgeber aus Schleswig-Holstein informierten sich in der Auftaktveranstaltung über das Thema Beschäftigung von Arbeitnehmer mit einer Behinderung. Arbeitsminister Garg betonte: „Jeder Mensch hat unterschiedliche Fähigkeiten in unterschiedlicher Ausprägung. Menschen mit Handicap können sehr leistungsfähige Fachkräfte sein, häufig haben sie sogar eine besondere Motivation und leisten hervorragende Arbeit auf ihrem Gebiet. Unternehmen können es sich dauerhaft einfach nicht leisten, auf sie zu verzichten – gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Wettbewerbes um Fachkräfte“. An Unternehmer gerichtet appellierte Garg: „Nutzen Sie die umfangreichen Fördermöglichkeiten, die dabei helfen, Arbeitsplätze behindertengerecht zu gestalten. Davon profitieren Menschen mit Behinderung und ihr Unternehmen.“

Jürgen Goecke, Chef der Regionaldirektion Nord, unterstrich: “Wir haben aktuell in Schleswig-Holstein 5.200 Arbeitslose, die schwerbehindert sind. Ihre Zahl ist – gegen den insgesamt positiven Trend – sogar gewachsen. Mit dieser Entwicklung dürfen wir uns nicht abfinden. Denn bemerkenswert ist, dass 60 Prozent dieser schwerbehinderten Arbeitslosen erfolgreich eine Ausbildung abgeschlossen haben. Hier steckt ein Potential, dass die Betriebe nutzen sollten. Das kann allerdings nur dann nachhaltig gelingen, wenn wir das Thema in den Köpfen von Personalentscheidern verankern. In den kommenden Wochen werden deshalb Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer regionalen Arbeitgeberservice-Teams über 1.000 Betriebe in Schleswig-Holstein besuchen, um Bewerberprofile sowie konkrete Service- und Unterstützungsangebote zu präsentieren.“

Mit der Kampagne wollen wir zeigen, dass schwerbehinderte Menschen genauso einsatzfähig wie Mitarbeiter ohne Einschränkungen sind. Das kann allerdings nur dann nachhaltig gelingen, wenn wir das Thema in den Köpfen von Personalentscheidern verankern können. In den kommenden Wochen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsagenturen in zahlreichen Firmenbesuchen die Chancen vor Ort vorstellen. Nehmen Sie das umfangreiche Informationsangebot an und eröffnen ihrem Unternehmen neue Möglichkeiten“.

Die Kampagne „Leistungsstark trotz Handicap“ ist eine gemeinsame Initiative des Sozialministerium und der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit (BA). Neben Vorträgen von Dr. Thomas Hartwig, vom Landesamt für soziale Dienste, von Sebastian Schulze, Geschäftsführer/Pressesprecher im Unternehmensverband Nord, und Anette Löhndorf, Leiterin des Integrationsamtes, kommen zum Auftakt auch Arbeitgeber zu Wort, die bereits schwerbehinderte Menschen eingestellt haben. In einer Podiumsdiskussion wird offen über Vorteile aber auch Schwierigkeiten bei der Einstellung von schwerbehinderten Mitarbeitern gesprochen.

In den Arbeitsagenturen in Schleswig-Holstein finden in dieser Woche (7. November bis 11. November) zahlreiche Veranstaltungen im Rahmen der Kampagne „Leistungsstark trotz Handicap“ statt. Eine Programmliste finden Sie im Internet unter www.sozialministerium.schleswig-holstein.de

In der gemeinsam mit dem Integrationsamt herausgegebenen Broschüre „Schwerbehinderte Menschen im Betrieb“ finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfangreiche Informationen über Leistungen und Hilfen. Zum Beispiel über „Eingliederungszuschuss“, „Probebeschäftigung“ oder „Zusatzurlaub“. Die Broschüre kann ebenfalls unter www.sozialministerium.schleswig-holstein.de bestellt werden.

Hintergrund:

Für Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen, stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten bereit. Mit den Mitteln der so genannten Ausgleichsabgabe werden unter anderem Unternehmen gefördert, um Arbeitsplätze behindertengerecht zu gestalten. Arbeitgebern werden auch Zuschüsse gewährt, insbesondere wenn ohne diese Leistungen das Beschäftigungsverhältnis gefährdet wäre. Weitere Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können an schwerbehinderte Menschen selbst gezahlt werden, etwa für eine notwendige Arbeitsassistenz oder technische Arbeitshilfen.

Die Ausgleichsabgabe wird von Unternehmen selbst finanziert: In der Regel ist jedes Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigen bundesgesetzlich dazu verpflichtet, 5 % seiner Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen (das bedeutet ab 20 Beschäftigen, einen Menschen mit Behinderung). Wird die Vorgabe nicht erfüllt, zahlt das Unternehmen die so genannte Ausgleichsabgabe (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – SGB IX). Die Höhe der Ausgleichsabgabe pro Unternehmen beträgt in der Regel je Monat und unbesetztem Pflichtplatz zwischen 105 Euro (bei einer Beschäftigungsquote von 3% bis weniger als 5%) und 260 Euro (bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2%).

Dr. Matthias Badenhop | Ministerium f. Arbeit, Soziales u. Gesundheit | Kiel