Die Bundesjustizministerin möchte durch eine Änderung des Gebührenrechts die finanziellen Anreize für professionelle Abmahner bei Wettbewerbsverstößen reduzieren. Zudem soll es einen eigenen Anspruch auf Kostenersatz für missbräuchlich Abgemahnte geben. Auch im Urheberrecht soll der Abmahnmissbrauch eingedämmt werden. Anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind, sollen zurückgedrängt werden.
Justizminister Emil Schmalfuß begrüßt dieses Vorhaben mit Nachdruck: „Das Geschäftsmodell der „Abmahnindustrie“ führt Sinn und Zweck einer Abmahnung ad absurdum und bringt damit Kleinunternehmer, Existenzgründer und oft auch Familien in erhebliche finanzielle Bedrängnis. Dieser Missbrauch muss dringend unterbunden werden. Die Bundesjustizministerin hat meine volle Unterstützung.“
Dr. W. Gehrmann | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration | Kiel