KIEL. Die fünf Spielbanken im Land sollen künftig von einem oder mehreren privaten Unternehmen betrieben werden können. Die Landesregierung beschloss am Dienstag (1. November) in Kiel die dafür notwendige Änderung des Spielbankgesetzes. Der entsprechende Gesetzentwurf, zu dem die Fachverbände in den nächsten sechs Wochen Stellung nehmen können, gibt dem Finanzminister die Möglichkeit, den Verkauf der Spielbanken vorzubereiten. Nach geltendem Recht dürfen Spielbanken nur von Gesellschaften des privaten Rechts betrieben werden, deren Anteile völlig oder überwiegend vom Land Schleswig-Holstein oder einer im Land ansässigen Anstalt des öffentlichen Rechts gehalten werden. Das Land ist über die Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein (GVB) alleiniger Anteilseigner an der Spielbank Schleswig-Holstein GmbH.
Nach einer Privatisierung darf es nach den Vorstellungen der Landesregierung auch künftig nur fünf Spielbanken im Land geben. Darüber hinaus nennt der Regierungsentwurf die Voraussetzungen für die neue Möglichkeit, Casinospiele mit Bankhaltern auch im Internet anzubieten. Gemeint sind Black Jack, Roulette und Baccara.
Nach den Worten von Innenminister Klaus Schlie gewährleistet das neue Spielbankgesetz ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren für die Erteilung von Konzessionen an geeignete Unternehmen. „Wir schaffen die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Betrieb der Spielbanken“, sagte der Minister. Künftige Spielbankbetreiber müssten Auflagen einhalten, die der Glückspielsucht vorbeugen und die Spieler zu einem verantwortungsbewussten Spiel anhalten.
Die Spielbank Schleswig-Holstein GmbH betreibt insgesamt fünf Spielbanken in Kiel, Lübeck-Travemünde, Schenefeld, Flensburg und Westerland auf Sylt. Das Land hat im vergangenen Jahr aus den Abgaben der Spielbanken insgesamt 14,3 Millionen Euro eingenommen. Davon gingen 3,6 Millionen Euro an die Kommunen.
Thomas Giebeler | Innenministerium | Kiel