Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug: „Wir lassen nichts an die Schulen, was den Datenschutzbedingungen widerspricht“

KIEL. „Viel Lärm um nichts“, mit diesen Worten reagierte Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug auf die Diskussion um eine – noch nicht vorhandene – Software, mit deren Hilfe in Zukunft die Einhaltung des Urheberrechtes an den Schulen sichergestellt werden soll. Der zwischen den Kultusministern der Länder und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) geschlossene Vertrag besage ausdrücklich, dass vor dem Einsatz einer solchen Prüfsoftware „die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt“ werde, erläuterte Klug. „Selbstverständlich lassen wir nichts an die Schulen, was diese Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erhält.“ Klug bezeichnete die Diskussion als „Gespensterdebatte“: „Hier wird etwas als Schultrojaner diffamiert, was es noch gar nicht gibt.“ Zum Hintergrund: 2008 hatte der Bund das Urheberrecht geändert und damit war die bislang geltende Sonderregelung zwischen den Kultusministerien und den Schulbuchverlagen zum Kopieren hinfällig geworden. Der seit dem 1. Januar 2011 geltende Vertrag, der zwischen den 16 Kultusministerien und der VG Wort geschlossen wurde, stellt sicher, dass die Schulen – in definierten Grenzen – auch in Zukunft für den Unterrichts- und Prüfungsgebrauch aus allen urheberrechtlich geschützten Werken kopieren können.

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Thomas Schunck | Ministerium für Bildung und Kultur | Kiel |