Kiel – In der Nacht von Samstag auf Sonntag wollten Polizeibeamte zwei junge Männer auf einem Motorroller kontrollieren. Diese flüchteten zunächst, stürzten mit dem Roller und der Mitfahrer verletzte sich dabei nicht unerheblich.
Kurz vor 02.00 Uhr fielen Beamten des 3. Polizeireviers zwei Personen auf einem Motorroller im Bereich des Krusenrotter Weges im Kieler Stadtteil Gaarden auf. Diese fuhren in Richtung Stormarnstraße. Als die Personen den nachfolgenden Streifenwagen erblickten, gaben sie Gas und versuchten zu fliehen. In einer Kurve am Ende der Stormarnstraße, auf Höhe des Fußgängertunnels, berührte der Fahrer die Tunnelwand und stürzte. Bei diesem Sturz verlor der Fahrer nicht nur seine Sitzbank, sondern auch den Mitfahrer. Dieser zog sich hierbei eine schwere Verletzung am Becken und am Handgelenk zu. Der Rollerfahrer hob seinen Roller auf und fuhr weiter, ohne sich um seinen Sozius zu kümmern. Die Polizisten hielten an der Unfallstelle und forderten einen Rettungswagen für den Verletzten an. Dieser ist anschließend in die Universitätsklinik gebracht worden. Dort stellte sich heraus, dass sich der 17 – Jährige einen Beckenbruch und einen Bruch an der linken Hand zugezogen hat. Doch an der Unfallstelle entdeckten die Beamten auch die Geldbörse und die Ausweispapiere des noch flüchtigen Rollerfahrers. Als weitere Polizeibeamte die ermittelte Halteranschrift überprüften, trafen sie auf die Mutter des jungen Mannes. Diese nahm Kontakt zu ihrem noch flüchtigen Sohn auf und dieser stellte sich kurze Zeit später freiwillig und nur leicht verletzt auf der Wache des 4. Polizeireviers in Kiel-Gaarden. Alkohol hatte der junge Mann zwar nicht genommen, doch er stand unter Drogeneinfluss, so dass ihm eine Blutprobe entnommen werden musste.
In einer ersten Vernehmung gab er an, dass er aus Angst vor einer Kontrolle geflüchtet sei, da sein Roller nicht mehr versichert und außerdem zu schnell sei.
Der 20 – Jährige wird sich jetzt wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, unterlassene Hilfeleistung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu verantworten haben. Ferner wird noch der Tatbestand der Urkundenfälschung geprüft, da der Rollerfahrer das bereits abgelaufene Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2010 verfälscht hatte.
Bernd Triphahn
Polizeidirektion Kiel