Ministerpräsident Peter Harry Carstensen begründete die Enthaltung mit dem Gesetz, das der schleswig-holsteinische Landtag erst vor einigen Wochen verabschiedet hatte. „Es gibt dieses Gesetz nun einmal. Und es ist bewusst so gestaltet worden, dass noch Zeit bleibt für eine gemeinsame Lösung“, sagte Carstensen heute (28. Oktober) in Lübeck.
Die Länder Hessen und Niedersachsen hatten in der Ministerpräsidentenkonferenz eine Protokollerklärung abgegeben. Auf deren Grundlage soll eine Öffnungsklausel geprüft werden, die die Übertragung des so genannten „realen Spiels“ aus staatlichen Spielbanken im Internet möglich macht. Außerdem wollen beide Länder prüfen lassen, ob die Regelungen für Pferdewetten deutlich reduziert werden können.
Die Länder stellten in Aussicht, einen Staatsvertrag über die künftige Regelung des Glücksspielwesens bis zum 15. Dezember zu unterzeichnen. Dann findet unter dem Vorsitz Schleswig-Holsteins die nächste Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin statt.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff begrüßte den Kompromiss der 15 Länder. Sachsen-Anhalt hatte das Thema Glücksspielwesen in den vergangenen Monaten federführend koordiniert. „Ich freue mich, dass unter meinem Vorsitz 15 Länder, die ursprünglich sehr unterschiedliche Vorstellungen von der Reform des Glücksspielwesens in Deutschland hatten, sich hier in Lübeck für das Zahlenlotto, die Sport- und Pferdewetten sowie für das gewerbliche Spiel (Spielhallen) auf eine gemeinsame europarechtskonforme Linie verständigt haben. So wird es möglich, das immer schon legale Lotto zu stabilisieren, suchtfördernden Fehlentwicklungen im Bereich der Spielhallen entgegen zu wirken und bislang illegale Sportwetten zu liberalisieren, allerdings auch so zu kanalisieren, dass ein insgesamt ausgewogenes, Suchtgefahren vorbeugendes Gesamtsystem des Glücksspiels entsteht. Schleswig-Holstein ist eingeladen, dem Staatsvertrag beizutreten“, sagte er.
Bundeswehrreform: Länder fordern Ausgleich vom Bund
Ein weiteres wichtiges Thema der Konferenz in Lübeck waren die Auswirkungen der Bundeswehrstrukturreform. Hier stimmten die Länder einstimmig überein, dass der Bund die von den Standortschließungen betroffenen Kommunen bei der Konversion ehemaliger Bundeswehrliegenschaften unterstützen muss.
„Zudem fordern die Länder, dass für die betroffenen Zivilbeschäftigten sozialverträgliche Lösungen auf tarifvertraglicher Grundlage geschaffen werden“, sagte Ministerpräsident Kurt Beck. Er fügte weiter hinzu: „Wir erwarten, dass der Bund die Möglichkeiten schafft, Liegenschaften verbilligt an die Kommunen abzugeben.“
Die weiteren Beschlüsse aus dem vorläufigen Ergebnisprotokoll im Überblick:
TOP 3: Leistungsvergleiche (Art. 91 d GG)
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs begrüßen die von mehreren Fachministerkonferenzen dargestellten Ansätze der Fachebene zur Schaffung einer einheitlichen Datenbasis und zu Leistungsvergleichen. Anzustreben ist weiterhin die Schaffung einer einheitlichen Datenbasis für Leistungsvergleiche in allen relevanten Politikbereichen. Daher bleiben die Fachministerkonferenzen aufgefordert, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Entwicklung entsprechender Kennzahlensysteme zu initiieren und zu unterstützen bzw. bestehende Leistungsvergleiche fortzusetzen und gegebenenfalls auszubauen. Hierbei sollten auch Qualitätsaspekte zunehmend Berücksichtigung finden.
TOP 4: Nationale Nachhaltigkeitsstrategie
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen den Beitrag der Länder zum Fortschrittsbericht 2012 der Bundesregierung zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zustimmend zur Kenntnis. Sie bitten die Bundesregierung, diesen Beitrag in den Fortschrittsbericht 2012 aufzunehmen.
TOP 5: Kostenentwicklung bei Auslagen in Rechtssachen
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs bekräftigen ihre Sorge um die Entwicklung der ausschließlich durch Bundesrecht beeinflussten Auslagen in Rechtssachen. Sie fordern Bundestag und Bundesregierung auf, einen Beitrag zur Reduzierung der Lasten der Länder zu leisten, indem die notwendigen gesetzlichen Korrekturen umgehend in die Wege geleitet werden durch die Vorlage eines Regierungsentwurfes auf der Grundlage des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums der Justiz zur Kostenbegrenzung im Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht. Neben dem Ziel der Begrenzung der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskosten- und Beratungshilfe muss der Zugang zum Recht auch künftig unabhängig von Einkünften und Vermögen eröffnet bleiben. Es sollen darüber hinaus keine gesetzgeberischen Maßnahmen eingeleitet oder umgesetzt werden, die die Ausgaben in Rechtssachen weiter erhöhen.
Die Regierungschefs fordern die Bundesregierung auf, gesetzgeberische Maßnahmen zur Begrenzung der in letzter Zeit besonders steigenden Ausgaben in Insolvenzverfahren und zur Entschädigung von Sachverständigen einzuleiten.
TOP 6: Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung, sich gegenüber der Europäischen Kommission für eine zügige Rahmensetzung bezüglich der vollen Strompreiskompensation zur Entlastung stromintensiver Unternehmen einzusetzen, national eine zügige Umsetzung vorzubereiten und hieran die Länder zu beteiligen. Die Vollkompensation ist notwendig, um industrie- und klimapolitische Anliegen ausgewogen zu berücksichtigen. Baden-Württemberg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sehen eine volle Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen, insbesondere unter umweltpolitischen Gesichtspunkten, als nicht vereinbar mit der beabsichtigten Lenkungswirkung des Emissionshandels an und enthalten sich zum Beschluss.
TOP 7: Berufung von Mitgliedern in den Wissenschaftsrat
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs benennen Hildegund Holzheid und Dagmar Reim zur Wiederberufung bzw. Neuberufung in den Wissenschaftsrat durch den Bundespräsidenten für die Amtsdauer vom 1. Februar 2012 bis 31. Januar 2015. Die Bundesregierung wird gebeten, diesen Vorschlag dem Bundespräsidenten zuzuleiten.
TOP 8: Aufbau eines Zentrums für verfolgte Künste – Initiative der Else-Lasker-Schüler-Gesellschaft
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen die Initiative der Else-Lasker-Schüler-Gesellschaft, die Erinnerung an Künstler und Intellektuelle, die infolge politischer Verfolgung ins Ausland fliehen mussten, zu pflegen, deren Schaffen zu dokumentieren und zu würdigen.
TOP 9: Fachkräftebedarf; Anerkennung von Bildungsabschlüssen
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen den Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Anerkennungsverfahren“ zur Kenntnis. Sie bitten die Kultusministerkonferenz, die mit der Einsetzung der „Arbeitsgruppe der koordinierenden Fachressorts“ eingeleitete weitere Aufbereitung der Thematik auf der Grundlage des Berichts fortzusetzen und bis zur Jahreskonferenz 2012 zu berichten.
TOP 10: Finanz- und Strukturausgleich der ARD
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen den „Bericht der ARD zur Neuregelung des Finanz- und Strukturausgleichs“ vom 22. Juli 2011 zur Kenntnis. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf die Entwicklung der Ertragslage der einzelnen Landesrundfunkanstalten infolge der Umstellung des Finanzierungssystems für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf den neuen Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2013 und unter Berücksichtigung der von der ARD beschlossenen Zwischenlösung (Fortführung der Hamburger und Bonner Beschlüsse der ARD bis 2014) nehmen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in Aussicht, auf ihrer Konferenz im Oktober 2014 auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluation des neuen Rundfunkbeitragsmodells zu den offenen Fragen im Hinblick auf den Finanz- und Strukturausgleich zu beschließen. Sie bitten dazu die ARD, rechtzeitig einen Vorschlag für eine dauerhafte Lösung zum Finanz- und Strukturausgleich mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015 vorzulegen.
TOP 11: Bericht über die Erörterung der KEF mit der Rundfunkkommission
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen den Bericht der Rundfunkkommission über die Erörterung mit der KEF am 26. Oktober 2011 zum Entwurf eines 18. KEF-Berichts zur Kenntnis. Sie bekräftigen ihre Auffassung, dass der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine geeignete Basis für Beitragsstabilität ist und stellen fest, dass sich zum jetzigen Verfahrensstand aus dem Entwurf des 18. KEF-Berichtes eine Erhöhung der Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 nicht abzeichnet. Nach Vorlage des endgültigen 18. KEF-Berichts werden sie dessen Ergebnisse auf ihrer Sitzung am 29. März 2012 abschließend behandeln.
TOP 12: Neubesetzung der KEF
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder berufen folgende Personen als Mitglieder der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2016:
Baden-Württemberg: Prof. Dr. Martin Detzel, Bayern: Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, Berlin: Marion Claßen-Beblo, Brandenburg: Prof. Dr. Werner Jann, Bremen: Staatsrat a.D. Hubert Schulte, Hamburg: Dr. Gebhard Zemke, Hessen: Dr. Norbert Vogelpoth, Mecklenburg-Vorpommern: Dr. Tilmann Schweisfurth, Niedersachsen: Prof. Dr. Ing. Ulrich Reimers, Nordrhein-Westfalen: Horst Röper, Rheinland-Pfalz: Klaus P. Behnke, Saarland: Dr. Norbert Holzer, Sachsen: Dr. Helmuth Neupert, Sachsen-Anhalt: Ralf Seibicke, Schleswig-Holstein: Hans-Joachim Gorsulowsky, Thüringen: Ulrich Horn
Informationen zur MPK auch im Internet
Viele Informationen zur MPK und eine Bildergalerie aus Lübeck im Internet: www.mpk.schleswig-holstein.de
Knut Peters, Rainer Thumann, Kiel |