GBA: Festnahme wegen mutmaßlicher Spionage

 

Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag (18. Oktober 2011) in Baden-Württemberg und Hessen zwei Personen wegen des dringenden Tatverdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) in Tateinheit mit mittelbarer Falschbeurkundung (§ 271 Abs. 1 und 2 StGB) durch Beamte des Bundeskriminalamts und der GSG 9 festnehmen lassen. Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, seit längerer Zeit in der Bundesrepublik Deutschland für einen ausländischen Nachrichtendienst tätig gewesen zu sein.

Die Beschuldigten wurden am Mittwoch (19. Oktober 2011) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehle gegen sie erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.

 Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)